Grokster-Fall erneut vor Gericht
Die Legalität von Tauschbörsen-Software steht derzeit erneut vor einem Berufungsgericht im kalifornischen Pasadena zur Debatte.
Das Hollywood-Studio MGM hat gegen die Entscheidung eines US-Gerichts berufen, das die Software der Musik-Tauschbörsenbetreiber Grokster und Streamcast im April vergangenen Jahres als legal anerkannt hatte.
Das Urteil war ein Rückschlag für Hollywood und die Musikindustrie.
"Die Angeklagten stellen zwar die Software zur Verfügung, aber die User können entschieden, ob sie diese für legale oder illegale Zwecke gebrauchen," begründete Richter Stephen Wilson im April 2003 seine Entscheidung.
US-Urteil: Tauschbörsen sind legalÄhnlich Videorekordern
Für die Konsumentenschutzorganisation EFF geht es bei dem Rechtsstreit nicht um Online-Piraterie, sondern um die Behinderung technologischen Fortschritts.
"MGM vs. Grokster entscheidet darüber, ob Urheberrechtsinhaber das Recht haben neue Technologien zu verhindern und Innovation so im Keim zu ersticken", so EFF-Anwalt Fred von Lohmann.
Richter Stephen Wilson hat sein Urteil im letzten Jahr auch damit begründet, dass sich Grokster und Streamcast "nicht wesentlich von Unternehmen unterscheiden, die Videorekorder oder Kopierer verkaufen", die auch zum illegalen Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet werden könnten.
In Anlehnung an Betamax-Urteil
Damit wurde erstmals das Sony-Betamax-Urteil des obersten
US-Gerichtshofes auf Online-Technologie angewandt.
Senat mahnt P2P-Firmen zur Selbstkontrolle
