03.02.2004

BERUFUNG

Grokster-Fall erneut vor Gericht

Die Legalität von Tauschbörsen-Software steht derzeit erneut vor einem Berufungsgericht im kalifornischen Pasadena zur Debatte.

Das Hollywood-Studio MGM hat gegen die Entscheidung eines US-Gerichts berufen, das die Software der Musik-Tauschbörsenbetreiber Grokster und Streamcast im April vergangenen Jahres als legal anerkannt hatte.

Das Urteil war ein Rückschlag für Hollywood und die Musikindustrie.

Ähnlich Videorekordern

Für die Konsumentenschutzorganisation EFF geht es bei dem Rechtsstreit nicht um Online-Piraterie, sondern um die Behinderung technologischen Fortschritts.

"MGM vs. Grokster entscheidet darüber, ob Urheberrechtsinhaber das Recht haben neue Technologien zu verhindern und Innovation so im Keim zu ersticken", so EFF-Anwalt Fred von Lohmann.

Richter Stephen Wilson hat sein Urteil im letzten Jahr auch damit begründet, dass sich Grokster und Streamcast "nicht wesentlich von Unternehmen unterscheiden, die Videorekorder oder Kopierer verkaufen", die auch zum illegalen Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet werden könnten.