EU-Staaten gemeinsam gegen Microsoft
Im Kartellverfahren der EU gegen Microsoft kann die Kommission auf die Unterstützung ihrer Mitgliedsstaaten zählen.
Wie eine Kommissionssprecherin in Brüssel sagte, unterstützten die EU-Staaten beim heutigen Treffen "einstimmig" die Position von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti.
Nach Angaben aus Kreisen der Ermittler sind die EU-Wettbewerbshüter zum Schluss gekommen, dass Microsoft seine Markt beherrschende Stellung auf illegale Weise ausnutzte.
Monti hatte im Vorfeld des Treffens betont, ihm gehe es vor allem darum, die wettbewerbsverzerrenden Effekte zu beseitigen..
Zwei Windows-Versionen
Dem Softwarekonzern wird unter anderem vorgeworfen, seine
marktbeherrschende Stellung bei den Betriebssystemen auch auf den
Markt der Server-Software ausgeweitet zu haben. Nach Informationen
aus der EU-Wettbewerbsbehörde wird man vom Softwarehersteller
verlangen, seinen Kunden zwei Versionen seines Betriebssystems
Windows anzubieten: eine mit und eine ohne den Windows Media Player.

Eigene Wahl der Strafen
Nach Angaben der Tageszeitung "Die Welt" steht die Strafe bereits fest. Wie die Zeitung heute berichtet, will die EU-Kommission ein Bußgeld von 200 Millionen Euro gegen Microsoft verhängen.
Offiziell soll die EU-Kommission ihre Entscheidung am 24. März bekannntgeben.
Mehr als die Höhe der Geldstrafe dürfte den Konzern aber ein Urteil schmerzen, wonach er Teile seines Source Codes der Konkurrenz zur Verfügung stellen soll. Eine entsprechende Passage soll in der Endversion der Entschiedung enthalten sein.
Laut "Wall Street Journal" soll Brüssel MS vorgeschlagen haben, selbst eine für beide Seiten akzeptable Form der Bestrafung zu wählen. Der Konzern habe sich jedoch geweigert. Die "Wahl der Waffen" würde in gewissen Sinne einem Schuldeingeständnis gleichkommen.
Bereits Ende Jänner hat die EU-Kommission ihre Kartellprüfung beim US-Softwaregiganten Microsoft nach Worten von Wettbewerbskommissar Mario Monti so gut wie abgeschlossen.

Einspruch wahrscheinlich
Weil Microsoft im Falle einer ungünstigen Entscheidung bestimmt Einspruch erheben wird, hat die Kommission ihren Vorschlag mehrmals überarbeitet, damit er einer genaueren Prüfung des EU-Gerichts in Luxemburg standhält.
Der erste Schritt des Unternehmens wäre, beim Gericht um eine Suspendierung der Kommision anzusuchen, was den Abschluss des Falls um weitere drei oder vier Jahre verzögern könnte.