Lauschangriffe sollen überprüft werden
Der deutsche Datenschutzbeauftragte, Peter Schaar, hat nach dem Karlsruher Urteil zum Lauschangriff eine Überprüfung aller heimlichen Ermittlungen gefordert.
"Wann immer ein unantastbarer Kernbereich der Privatsphäre berührt ist, müssen die Ermittlungen sofort beendet werden", sagte Schaar dem Berliner "Tagesspiegel".
Was das Bundesverfassungsgericht für das Abhören von Wohnungen gefordert habe, gelte auch für das Lauschen bei der Telekommunikation: "Wenn Gesprächspartner sich über private oder sogar intime Dinge unterhalten, darf der Staat nicht mithören."
Das deutsche Bundesverfassungsgericht [BVG] hatte am Mittwoch den großen Lauschangriff eingeschränkt und den Schutz von Privaträumen erheblich gestärkt. Die bisherige Abhörpraxis verletze die Menschenwürde und sei in wesentlichen Teilen verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter.
"Großer Lauschangriff" weitgehend illegalZukünftige Hürden
Das BVG stellte eine Reihe hoher Hürden für künftige Lauschangriffe auf. Demnach muss in jedem Fall "die Unantastbarkeit der Menschenwürde" gewahrt und das Risiko ihrer Verletzung ausgeschlossen werden.
In der Praxis bedeutet das, dass eine Überwachung künftig verboten ist, wenn sich der Beschuldigte allein mit seinen engsten Familienangehörigen oder etwa seinem Anwalt in der Wohnung aufhält und keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung bestehen.
Der Gesetzgeber muss deshalb sicherstellen, dass eine Überwachung sofort abgebrochen und Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn solche eine Situation eintritt.
Lauschangriffe gehen ins Leere
