04.03.2004

DEUTSCHLAND

Lauschangriffe sollen überprüft werden

Der deutsche Datenschutzbeauftragte, Peter Schaar, hat nach dem Karlsruher Urteil zum Lauschangriff eine Überprüfung aller heimlichen Ermittlungen gefordert.

"Wann immer ein unantastbarer Kernbereich der Privatsphäre berührt ist, müssen die Ermittlungen sofort beendet werden", sagte Schaar dem Berliner "Tagesspiegel".

Was das Bundesverfassungsgericht für das Abhören von Wohnungen gefordert habe, gelte auch für das Lauschen bei der Telekommunikation: "Wenn Gesprächspartner sich über private oder sogar intime Dinge unterhalten, darf der Staat nicht mithören."

Zukünftige Hürden

Das BVG stellte eine Reihe hoher Hürden für künftige Lauschangriffe auf. Demnach muss in jedem Fall "die Unantastbarkeit der Menschenwürde" gewahrt und das Risiko ihrer Verletzung ausgeschlossen werden.

In der Praxis bedeutet das, dass eine Überwachung künftig verboten ist, wenn sich der Beschuldigte allein mit seinen engsten Familienangehörigen oder etwa seinem Anwalt in der Wohnung aufhält und keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung bestehen.