18.12.2003

AUFLÖSUNG

Aufsichtsrat der E-Card-Gesellschaft geht

Der sechsköpfige Aufsichtsrat der Chipkarten-Gesellschaft [SV-Chip BE] ist zurückgetreten. Das bestätigte der zuständige Geschäftsführer im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Volker Schörghofer.

Der Aufsichtsrat der Tochterfirma des Hauptverbandes sei von sich aus zurückgetreten, so Schörghofer. Dessen Agenden, die Kontrolle, aber auch die Entscheidungen, würden jetzt vom Hauptverband selbst wahrgenommen.

Der Hauptverband-Geschäftsführer verwies darauf, dass die Einführung der Chipkarte als elektronischer Krankenscheinersatz unter großem Zeitdruck stehe und deshalb eine straffe Projektstruktur notwendig sei. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft sei zu der Auffassung gelangt, dass er dazu keine Hilfe geben könne, und sei deshalb zurückgetreten.

Erster Zuschlag bereits heute

Laut Hauptverband-Presseprecher Dieter Holzweber braucht eine GmbH wie die Chipkarten-Gesellschaft keinen Aufsichtsrat.

Der erste Zuschlag für die Erstellung der Software soll noch heute erteilt werden.

Im nächsten Jahr soll dann der Auftrag für die Produktion der Karte selbst erteilt werden, das Vergabeverfahren dafür wurde heute gestartet und läuft bis 17. Februar.

Nach dem derzeitigen Zeitplan soll die Chipkarte im Laufe des Jahres 2005 an die Versicherten ausgegeben werden.

Aufklärung des Chipkarten-Chaos gefordert

SPÖ-Gesundheitssprecher Manfred Lackner sieht das "Chaos" rund um die Einführung der Chipkarte als Grund für den Rücktritt des Aufsichtsrates.

"Dem Aufsichtsrat der Chipkartengesellschaft der Sozialversicherung wurde es offensichtlich zu viel," sagte Lackner.

Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten [GPA], Hans Sallmutter, verlangt Aufklärung über den Rücktritt des Aufsichtsrates der Chipkarten-Gesellschaft.

Die Erklärung der Hauptverbands-Geschäftsführung, der Aufsichtsrat habe sich selbst als unnötig erklärt, ist für Sallmutter jedenfalls "völlig unglaubwürdig".

Er appelliert an den Hauptverband und an die Aufsichtsbehörde, lückenlos die Hintergründe des Rücktrittes des Aufsichtsrates aufzuklären.