Entwarnung in Sachen Abmahnwelle
Namens eines "Vereines zur Förderung des lauteren Wettbewerbes im Internet" hat eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei in letzter Zeit serienweise Briefe an österreichische Unternehmen, die E-Business betreiben, gesandt.
In den gleich lautenden Schreiben des Rechtsanwalts Norbert Nowak wird den Betreibern Verstoß gegen die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes [§ 5 Abs. 1] vorgeworfen, weshalb der Verein 482,76 Euro von den Angeschriebenen fordert.
WKÖ-Rechtsexperte Gerhard Laga gibt in der Causa jetzt aber "vorläufig Entwarnung": "Dr. Nowak hat zugesichert, dass er die brieflich wegen nicht näher benannter Verstöße gegen das E-Commerce-Gesetz eingeforderten je 482,76 Euro von Mitgliedsbetrieben der Wirtschaftskammer-Organisation vorläufig nicht einklagen wird."
Zu der neuen Abmahnwelle in Österreich hat der Salzburger Richter und Betreiber der Internet-Seite Internet4jurists.at, Franz Schmidbauer, einige Ausführungen zusammengefasst.
Neue Abmahnwelle im InternetMissstände trotzdem beseitigen
Die diesbezüglich an WK-Mitgliedsbetriebe versandten Briefe inklusive Zahlungsaufforderung seien, so Laga, damit gegenstandslos, "wenn etwaige Verstöße gegen das E-Commerce-Gesetz rasch beseitigt werden".
Bundesweit hat Nowak nach Informationen, die der rechtspolitischen Abteilung in der WKÖ vorliegen, rund 300 Betreiber von Websites abgemahnt.
Nachdem die Aufforderung des Rechtsanwaltes jedoch in Form eines an alle Betroffenen gleich lautend ergangenen Briefes gehalten waren, wurden und werden die Chancen Nowaks, im Klagsfall damit mit seinen Forderungen durchzukommen, als gering eingeschätzt.
Der aktuelle Fall ist schon die zweite Online-Abmahnwelle in Österreich. Im Falle Meteodata hatte das mittlerweile Pleite gegangene gleichnamige Unternehmen Privatpersonen und kleinen Firmen, die Links auf einzelne Seiten des Meteodata-Angebots gesetzt hatten, Summen von 1.400 Euro abgefordert, aber letztlich nicht erhalten.
Ein neuer "Feind des Internet"Weitere Drohung
Nowak kündigte im Gespräch mit Laga aber auch an, "weiterhin ein Auge auf die beanstandeten Webseiten" zu haben. In etwa einem Monat will er nochmals Nachschau bezüglich der gesetzeskonformen Gestaltung halten.
Deshalb, so Laga, könne eben nur eine vorläufige Entwarnung gegeben und von einer Art "Schonfrist" gesprochen werden. Daher sein dringender Appell an alle Webseitenbetreiber, die Auflagen, die das E-Commerce-Gesetz zwingend vorschreibt, zu erfüllen.
Eine diesbezügliche Anleitung ist auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich als PDF abrufbar.
Die WKÖ-Checkliste
