Abmahnwelle im Internet
Nach dem Fall Meteodata hat Österreich seine zweite Abmahnwelle, diesmal allerdings in etwas veränderter Form. Namens eines "Vereines zur Förderung des lauteren Wettbewerbes im Internet" versendet eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei serienweise Briefe an österreichische Unternehmen, die E-Business betreiben.
In diesen offenbar gleich lautenden Schreiben des Rechtsanwalts Norbert Nowak wird den Betreibern Verstoß gegen die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes [ § 5 Abs. 1] vorgeworfen.
Pauschal, denn wogegen genau verstoßen wurde, erklärt der Anwalt nicht, nur so viel: "Gemäß den mir vorliegenden Informationen und Screen-Shots (Ausdrucken) der Ihnen zurechenbaren Website [...] haben Sie die oben genannten Mindestinformationen nicht gesetzeskonform veröffentlicht."
Im Falle Meteodata hatte das mittlerweile Pleite gegangene gleichnamige Unternehmen Privatpersonen und kleinen Firmen, die Links auf einzelne Seiten des Meteodata-Angebots gesetzt hatten, Summen von 1.400 Euro abgefordert,
aber letztlich nicht erhalten.482,76 Euro
Nachdem sich seine "Mandantschaft gezwungen sah [... ], diesen Sachverhalt mitzuteilen", legt Nowak die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nach.
Und eine Rechnung über 482,76 Euro laut "Bemessungsgrundlage gemäß § 5 Z 15 AHR EUR 36.000,000" für diesen offenbar an alle Empfänger gleich ergangenen Brief.
Von einer Unterzeichnung der Erklärung und Bezahlung der Forderung rät die Wirtschaftskammer ab.
Man rate allen Unternehmen vielmehr, ihre Websites hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes [insbesondere Informationspflichten nach § 5 ECG] durchzuführen, um solche fragwürdigen Abmahnungen zu verhindern, hieß es.
Die Überprüfung
Derzeit werde von den zuständigen Interessenvertretungen und auch
vom Internet-Ombudsmann überprüft, inwieweit die Forderungen des
Anwaltes zulässig seien und ob der genannte Verein überhaupt
klagsberechtigt sei.
Die erste Stellungnahme der WKO
