Rechtsansicht zur neuen "Abmahnwelle"
Zu der Anfang der Woche bekannt gewordenen neuen Abmahnwelle in Österreich hat der Salzburger Richter und Betreiber der Internet-Seite Internet4jurists.at, Franz Schmidbauer, einige Ausführungen zusammengefasst.
Laut Schmidbauer ist grundsätzlich das Fehlen der Informationen nach Paragraf 5 ECG auf einer im weitesten Sinne kommerziell genutzten Website ein Mangel, der sowohl verwaltungsstrafrechtlich geahndet [§ 26 ECG, Geldstrafe bis zu 3.000 Euro] als auch zivilrechtlich mit Unterlassungsklage verfolgt werden kann [§ 1 UWG].
Ob der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei vertretene Verein tatsächlich Mitglieder hat, die aus der Branche der Abgemahnten stammen oder sonst die Voraussetzungen nach § 14 UWG [Förderung der Interessen der Wirtschaft] erfüllt, ist derzeit nicht bekannt.
Sollte nach diesen Kriterien die Klagslegitimation nach § 14 UWG gegeben sein, seien die verlangten rund 500 Euro eine günstige Gelegenheit, so Schmidbauer weiter. Eine Klage würde mit Sicherheit teurer [der Streitwert wird in der Regel mit 36.000 Euro festgelegt]. Der Oberste Gerichtshof hat vor kurzem einen Fall entschieden, bei dem es um eine ganz ähnliche Information in einer Werbebroschüre eines Versandhändlers ging. Dort reichte das Fehlen der Straßenangabe für eine Verurteilung.
Abmahnung auf ÖsterreichischKanzlei versendet Abmahnungen
Namens eines "Vereines zur Förderung des lauteren Wettbewerbes im Internet" versendet eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei serienweise Briefe an österreichische Unternehmen, die E-Business betreiben [die fuzo berichtete].
In diesen offenbar gleich lautenden Schreiben des Rechtsanwalts Norbert Nowak wird den Betreibern Verstoß gegen die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes [ § 5 Abs. 1] vorgeworfen.
Pauschal, denn wogegen genau verstoßen wurde, erklärt der Anwalt nicht, nur so viel: "Gemäß den mir vorliegenden Informationen und Screen-Shots [Ausdrucken] der Ihnen zurechenbaren Website [...] haben Sie die oben genannten Mindestinformationen nicht gesetzeskonform veröffentlicht."
Abmahnwelle im Internet
