Datenschutzreform verabschiedet
Bundestag beschließt Verschärfung des Datenschutzrechts
Persönliche Daten stehen in Deutschland künftig unter einem besseren Schutz. Der deutsche Bundestag beschloss am Freitag eine Verschärfung des Datenschutzrechts, wonach personenbezogene Informationen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen zum Adresshandel verwendet werden dürfen.
Weitergabe an Einverständnis geknüpft
Auch die Weitergabe der Daten zu Werbezwecken und für die Meinungsforschung wird an das Einverständnis des Bürgers geknüpft. Gestattet bleibt allerdings die Nutzung von Datenlisten, auf denen Personengruppen nach Beruf, Adresse, Alter oder Name erfasst sind. Marktbeherrschende Unternehmen dürfen die Freigabe der Daten aber nicht mehr durch eine Kopplung mit einem Vertragsabschluss erzwingen.
DSG-Novelle in Österreich
In Österreich soll demnächst eine Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) verabschiedet werden. Stellungnahmen dazu liegen bereits vor:
Gemischte Reaktionen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die neue Regelung. Es sei unbefriedigend, dass die Verwendung von Daten wie Name, Adresse, Beruf, Geburtsjahr oder Titel für Werbezwecke nicht generell an die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen geknüpft werde, sagte er.
Insgesamt zeigte sich Schaar dennoch zufrieden mit der Neuregelung. Die Herkunftskennzeichnung von Daten schaffe Transparenz und stelle deshalb eine Verbesserung dar. Auch die Informationspflicht über Verstöße wertete er als Fortschritt, ebenso weiterreichende Ahndungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sowie Änderungen beim Datenschutz für Arbeitnehmer.
(Reuters)
