Filmindustrie kämpft gegen Piraten
Die wichtigsten Vertreter der österreichischen Filmwirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen das Raubkopier-Unwesen vorzugehen.
Über den neu gegründeten Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche [VAP] wolle man Aufklärung betreiben, Täter ausforschen und Strafverfahren einleiten, erläuterte VAP-Generalsekretär Andreas Manak am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz.
868 Mio. Euro Umsetzeinbußen pro Jahr
Das Ausmaß der Videopiraterie in den österreichischen
Nachbarländern wird auf 20 Prozent des legalen Marktes geschätzt,
die Umsatzeinbußen der Filmwirtschaft in Europa betragen rund eine
Milliarde USD [868 Mio. Euro] pro Jahr.

Raubkopien kommen in U-Booten
Die häufigsten Formen der Piraterie sind die Herstellung illegaler DVDs und anderer digitaler Videos und das Bereitstellen illegaler Filmkopien zum Herunterladen im Internet.
Nach den Anfängen in Fernost seien als Produktionsstätten von Raubkopien derzeit Russland und Polen im Vormarsch, so VAP-Präsident Mark Taylor.
"Dort werden Raubkopien mit Untertiteln in 16 Sprachen hergestellt, zum illegalen Transport werden U-Boote gebaut. Es gibt eine starke Verbindung zwischen Piraterie und der Mafia-Kriminalität. Doch so weit wird es in Österreich hoffentlich nicht kommen", so Taylor.
Piraten-Profit soll an Terroristen gehen
Auch in den USA werden immer wieder Befürchtungen laut, dass der
Profit aus dem Handel mit Piratengut wie Musik, Filmen und Software
an terroristische Organisationen fließen könnte. Konkret mit
Beispielen untermauern oder gar beweisen konnte das bisher aber
niemand.

Zufrieden mit Novelle zum Urheberrecht
Die mit 1. Juli in Kraft tretende Novelle zum Urheberrecht verbessere trotz mancher umstrittener Punkte deutlich die Rechtslage für Rechteinhaber, betont Manak.
Darin ist nun festgelegt, dass die Umgehung von Kopierschutzeinrichtungen illegal ist. Auch die Definition der Privatkopie wurde enger gefasst.
Weiters ist das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken, etwa in Tauschbörsen, ausschließlich dem Rechteinhaber vorbehalten [§18 a UrhG].
Zum Download geschützter Werke ohne Erlaubnis des Rechteinhabers findet sich im UrhG zwar keine Regelung, doch Manak beruft sich auf einen OGH-Entscheid aus dem Jahr 1998.
Aus dieser OGH-Entscheidung ergebe sich, dass auch das Herunterladen in Tauschbörsen illegal ist, da anzunehmen ist, dass die Dateien aus illegaler Quelle angeboten wurde.
OGH: Vervielfältigung nur aus legaler Quelle
In der Entscheidung [Geschäftszahl 4Ob80/98p] findet sich in der
Urteilsbegründung der Passus: "Das Gesetz setzt als
selbstverständlich voraus, dass die Vervielfältigung mittels eines
rechtmäßig erworbenen Werkstückes geschieht." Im Urheberrechtsgesetz
selbst findet sich keine entsprechende Regelung.

Andere Rechtsmeinung
Doch da es noch keine Urteile zur Problematik der Internet-Tauschbörsen gibt, gehen die Interpretationen auseinander.
Der Salzburger Richter und Internet-Spezialist Franz Schmidbauer, berücksicht den OGH-Entscheid aus dem Jahr 1998, bei dem es um eine Skulptur geht, in seiner Rechtsmeinung nicht.
Er sieht das Kopieren aus illegaler Quelle, etwa ohne Erlaubnis des Rechteinhabers aus dem Internet, nicht als verboten an, da jedes Kopieren zum Zweck des Privatgebrauchs zulässig ist.
Daraus ergibt sich, dass auch Tauschbörsen nicht grundsätzlich illegal sind, nur das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Inhalten verboten ist. Die einseitige, passive Teilnahme an den Tauschbörsen, also allein das Herunterladen zum Privatgebrauch, wäre erlaubt.
Kopierschutz-Knacken verboten
Die Novelle des Urheberrechtsgesetzes wurde Ende April im
Nationalrat abgesegnet. Demnach ist das Umgehen von
Kopierschutzmaßnahmen künftig verboten. Das Gesetz tritt am 1. Juli
in Kraft.

Crawler Ranger durchforstet Tauschbörsen
Der VAP will Täter über die österreichischen Internet-Service-Provider [ISPA], über Kontoöffnungen, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen ausforschen lassen.
Piraterie im Netz will man mit Hilfe der Suchmaschine Ranger Online gezielt verfolgen. Das Programm durchforstet Tauschbörsen nach urheberrechtlich geschütztem Material und übermittelt die Treffer inklusive der IP-Adresse der Anbieter an die Filmstudios.
Wichtig sei weiters die internationale Zusammenarbeit mit der MPA, in der die sieben größten US-Studios vertreten sind, und mit Institutionen wie Universitäten und Behörden.
Gerichtsurteile können sich von einstweiligen Verfügungen bis zu - bei Gewerbsmäßigkeit ["und dazu genügt, dass man sich ein kleines Zubrot damit verdient", so Manak] - Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bewegen.
Mitglieder des VAP
VAP-Mitglieder sind neben der US-Filmindustrie, repräsentiert
durch die MPA und die österreichischen Zweigniederlassungen,
insbesondere Interessenvertreter der Kinobetreiber sowie der
Video-Distributoren und -Verleiher.

Piraterie genauso illegal wie Diebstahl
Man wolle aber nicht private Nutzer wie etwa Jugendliche kriminalisieren, so Manak, es gehe vielmehr um den großen Markt.
"Wir wollen vor allem der Öffentlichkeit bewusst machen, dass Piraterie genauso illegal ist wie Diebstahl und große wirtschaftliche Schäden verursacht", betont VAP-Präsident Taylor.
An Aufklärungsarbeit ist unter anderem ein Kinotrailer der MPA geplant.