08.04.2003

FILM20

Bildquelle: PhotoDisc

Furcht vor "massenweisem Filmdiebstahl"

Die Filmwirtschaft beklagt Riesenverluste der Branche, weil nach ihren Angaben ein "massenweiser Filmdiebstahl" durch Raubkopieren um sich greift.

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Mit Blick auf die Musikindustrie zittert offenbar die gesamt Filmbranche: "Die Musikwirtschaft leidet extrem unter den Folgen der digitalen Piraterie. Bereits im dritten Jahr in Folge muß die Musikwirtschaft mit zweistelligen Umsatzrückgängen leben. Tausende von Arbeitsplätzen wurden bereits vernichtet, weitere stehen zur Disposition", malt Film20 die Zukunft aus.

"Alle Angebote illegal"

Im Jahr 2002 seien 15,5 Millionen Spielfilme aus dem Internet, hauptsächlich illegal, heruntergeladen worden. "Alle Kinofilmangebote im Internet" seien illegal, die Verbraucher wüssten das, betonte die Filmwirtschaft.

Die Filme würden entweder in Filmtheatern abgefilmt oder bereits vorher in filmtechnischen Betrieben durch illegalen Mitschnitt gestohlen.

Als aktuelles Beispiel wird der Film "Anatomie 2" genannt, der im vergangenen Februar anlief. Er sei massenhaft noch vor dem Kinostart illegal heruntergeladen worden.

Blame it on them

"Anatomie 2" hatte bisher etwa 800.000 Besucher, "Anatomie", der Vorläufer und erste Teil, kam auf 1,9 Millionen Besucher.

"Dieser drastische Rückgang ist wohl im wesentlichen auf die zahlreichen Raubkopien im Netz zurückzuführen", betonten die Vertreter der Filmwirtschaft, die eine schnelle Hilfe des Gesetzgebers forderten.

Dass etwa die Kritiken für den Folgefilm schlechter als die für den ersten ausfielen, wurde dabei offensichtlich nicht berücksichtigt.

Der Branchenverband schlägt Alarm: "Vor diesem Hintergrund fordern wir eine schnelle Hilfe des Gesetzgebers. Es darf nicht hingenommen werden, daß Diebe illegal besorgte aktuelle Kinofilme zum massenhaften Downloaden ins Netz stellen, die Rechteinhaber von der Bundesregierung aber auf quälend langsame Rechtsmittel, wie gerichtliche Anordnung verwiesen werden".

Film20 verlangt einen selbständigen Auskunfts- und Unterlassungsanspruch der Rechteinhaber gegen Vermittler von Raubkopien.