04.06.2002

RUFDATEN EINS

Bildquelle: APA / ORF.at

Ministerrat erleichtert Überwachung

Am Dienstag hat der Ministerrat das Strafrechtsänderungsgesetz 2002 beschlossen.

Die Bestimmungen zur "Überwachung der Telekommunikation" in der Strafprozessordnung werden "modernisiert" und an die weite Verbreitung von Mobiltelefonen "angepasst" wie es in der Agenturmeldung heißt.

Das bedeutet: Die "Rufdatenerhebung" [wer mit wem wo wann telefoniert und wer welche Websites, Chatrooms etc. im Internet frequentiert] wird "erstmals geregelt".

Die "Rufdatenerhebung" soll schon bei "einfachem" Tatverdacht und nur mit Genehmigung des Untersuchungsrichters eingesetzt werden können.

Was "Rufdatenerhebung" heißt

Aus den Rufdaten können weitgehend automatisiert äußerst genaue Persönlichkeits-, Interessens- und geografische Bewegungsprofile jedes Benutzers, aber auch Firmen, erstellt werden.

Dadurch werden erstmals breit angelegte Rasterfahndungen quer über alle [Handy-]Telefonienetze möglich.

Diese in der IT- und Telekombranche längst geläufige Realität hat sich im Bundesministerium für Justiz anscheinend noch nicht herumgesprochen.

Der Grundrechtseingriff sei ja geringer, wenn nicht der Inhalt eines Gesprächs überwacht wird, erklärte Sektionschef Roland Miklau der APA.

"Bloße Neugier soll nicht strafbar sein",

Strafbar soll nicht sein, wenn sich jemand bloß Kenntnis von Daten im Computer eines anderen verschafft, sondern nur, wenn dies mit der Absicht geschieht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder andere zu schädigen.