Ministerrat erleichtert Überwachung
Am Dienstag hat der Ministerrat das Strafrechtsänderungsgesetz 2002 beschlossen.
Die Bestimmungen zur "Überwachung der Telekommunikation" in der Strafprozessordnung werden "modernisiert" und an die weite Verbreitung von Mobiltelefonen "angepasst" wie es in der Agenturmeldung heißt.
Das bedeutet: Die "Rufdatenerhebung" [wer mit wem wo wann telefoniert und wer welche Websites, Chatrooms etc. im Internet frequentiert] wird "erstmals geregelt".
Die "Rufdatenerhebung" soll schon bei "einfachem" Tatverdacht und nur mit Genehmigung des Untersuchungsrichters eingesetzt werden können.
Bisher war dafür die Genehmigung der Ratskammer erforderlich, also eines Dreiersenats aus Richtern.
Es begann mit vollendeten Tatsachen in KärntenWas "Rufdatenerhebung" heißt
Aus den Rufdaten können weitgehend automatisiert äußerst genaue Persönlichkeits-, Interessens- und geografische Bewegungsprofile jedes Benutzers, aber auch Firmen, erstellt werden.
Dadurch werden erstmals breit angelegte Rasterfahndungen quer über alle [Handy-]Telefonienetze möglich.
Diese in der IT- und Telekombranche längst geläufige Realität hat sich im Bundesministerium für Justiz anscheinend noch nicht herumgesprochen.
Der Grundrechtseingriff sei ja geringer, wenn nicht der Inhalt eines Gesprächs überwacht wird, erklärte Sektionschef Roland Miklau der APA.
Die "Hacker"
Die Cyber-Crime-Bestimmungen, vor allem jene über "Hacking",
wurden angesichts von Kritik in der Begutachtung gegenüber dem
Erstentwurf etwas eingeschränkt.
Die Diskussion um den "Hackerparagrafen""Bloße Neugier soll nicht strafbar sein",
Strafbar soll nicht sein, wenn sich jemand bloß Kenntnis von Daten im Computer eines anderen verschafft, sondern nur, wenn dies mit der Absicht geschieht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder andere zu schädigen.
"Bloße Neugier soll nicht strafbar sein", erklärte Miklau gegenüber der APA. Hier folge man den Strafbestimmungen des Datenschutzgesetzes.
"Schauriges Paket zur Bürgerüberwachung"
