Konflikt im Datenschutzrat
Nachdem der "Hacker"-Paragraf 118a im "Strafrechtsänderungsgesetz 2002" bereits für einige Diskussionen gesorgt hat, ist nun ein Konflikt um Teile des Gesetzeswerks, nämlich die neuen Überwachungsparagrafen, im Datenschutzrat ausgebrochen.
Zum Entscheid des Gremiums Ende vergangener Woche gab es zwei separate Voten, die ebenso wie das Mehrheitsvotum an Parlament und Ministerrat weitergeleitet werden - sollten.
Datenschützer Hans Zeger bekam seine Stellungnahme vom Vorsitzenden des Datenschutzrats, Herbert Haller, nämlich mit der Auflage von Korrekturen zurück.
~ Link: Votum Separatum eins (ftp://ftp.argedaten.at/sic/VSSTPO.pdf) ~
~ Link: Votum separatum zwei (ftp://ftp.argedaten.at/sic/VSSPG.pdf) ~
Haller, der sich zum Fall selbst direkt nicht äußern mochte, sagte zur fuZo, dass er entsprechend dem Recht auf separate Voten diese auch weiterleiten werde - sofern "sie den Gesetzen entsprechen". Die Beratungen des Datenschutzrats zum Beispiel würden per Gesetz als "vertraulich" eingestuft, fügte Haller noch hinzu.
Verschärfte Gesetze gegen HackerErmittlungsbefugnisse, Gefahrenanalyse
Arge-Daten-Obmann Zeger, der sich keines Verstoßes gegen Vertraulichkeitsauflagen bewusst ist, hat seine Positionspapiere zur Gesetzesnovelle mittlerweile im Netz veröffentlicht.
Besonders kritisiert werden zusätzliche Ermittlungsbefugnisse, die zur so genannten "Gefahrenanalyse" gefordert werden. Für Zeger ein bewusst schwammig gehaltener Begriff, der "jede Form der Überwachung zu jedem beliebigen Zweck legitimieren soll".
Der Begriff "erweiterte Gefahrenerforschung" war aus dem nämlichen Grund letztlich aus dem Polizeibefugnisgesetz wieder gestrichen worden. Welche Datensätze dieser "Gefahrenanalyse" dienen könnten, wird in der Passage über "Mitwirkung an der Überwachung" festgeschrieben.
Strafrechtsänderungsgesetz 2002Netzbetreiber, Reseller, Internet-Provider
Verpflichtet werden ab nun nicht nur Netzbetreiber mit eigenem Netz, sondern auch Reseller von Telefonminuten und dezidiert alle Internet-Provider, was Haller auch bestätigt.
An der Überwachung "mitwirken" soll in Zukunft freilich bedeuten, dass automatisch alle historischen Daten herausgegeben werden müssen. Ein "Selbstbedienungsladen für lauschfreudige Behörden", sagt Zeger, der die Weitergabe von erkennungsdienstlichen Daten an die Passämter kritisiert.
"Die Überwachungsparanoia steigert sich mittlerweile ins Absurde. Der SPG-Entwurf sieht etwa vor, dass erkennungsdienstliche Daten an Passämter weitergegeben werden sollen. Offenbar betrachtet die Regierung jeden Antragsteller eines Reisepasses als potenziellen Republikflüchtling, der besonders zu kontrollieren ist", so Zeger.
