Erneutes Tauziehen um "Counter-Strike"
Das umstrittene Computerspiel "Counter-Strike" gehört nach Ansicht der deutschen Familienministerin Christine Bergmann [SPD] nochmals auf den Prüfstand. "Das Spiel ist unerträglich," sagte Bergmann.
Eine Voraussetzung biete das geänderte Jugendschutzgesetz, das noch in diesem Sommer verabschiedet werden solle, sagte sie bei der Jahrestagung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften [BPjS] in Weimar.
Die Ministerin sagte weiter, sie könne die Entscheidung, das Spiel "Counter-Strike" nicht zu indizieren, nicht nachvollziehen, schließlich habe die Industrie die US-Originalversion als nicht geeignet für Jugendliche unter 18 Jahren eingestuft.
"Counter-Strike" nicht indiziert
Die Bundesprüfstelle setzte das Spiel Mitte Mai nicht auf den
Index. Zwar stellte sie in ihrer Begründung fest, dass zahlreiche
Elemente für eine Indizierung sprechen würden. Der Hauptinhalt des
Spiels sei aber nicht das Töten, sondern "strategische
Vorgehensweisen und die Möglichkeit, in Spielergemeinschaften zu
kommunizieren".

"Counterstrike" wird nicht erneut geprüft
Die Bundesprüfstelle erteilte dem Anliegen der Ministerin umgehend eine Absage.
"Frau Bergmann kann hier schon gar nichts bestimmen", sagte BPjS-Sprecher Willfried Scheider im Gespräch mit Financial-Times-Online. Das Zwölfergremium der Prüfstelle habe eine rechtsverbindliche Entscheidung getroffen. "Da kann kein Mensch dran rütteln, so will es das Gesetz", sagte Schneider.
Eine Wiederaufnahme könne nur durch den Kläger, also das betreffende Jugendamt, oder den Hersteller VivendiUniversal verlangt werden. Beide seien jedoch mit der getroffenen Entscheidung zufrieden.
Auch BPjS-Vorsitzende Elke Monnsen-Engberding steht weiter hinter der Entscheidung des Gremiums: "Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht."
Das neue Jugendschutzgesetz
Mit dem neuen Jugendschutzgesetz, das eine verbindliche
Alterskennzeichnung auch für Computerspiele vorsieht, wäre
"Counter-Strike" für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich. Eine
Einstufung als jugendbeeinträchtigend oder jugendgefährdend würde
auch ein umfangreiches Werbeverbot nach sich ziehen.
