16.05.2002

DEUTSCHLAND

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Keine Indizierung von "Counter-Strike"

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften [BPjS] hat den nach den Ereignissen in Erfurt stark in die Kritik geratenen Spieletitel "Counter-Strike" nicht indiziert. Damit darf es auch weiterhin öffentlich beworben werden.

Zwar stellte die BPjS in ihrer Begründung fest, dass zahlreiche Elemente für eine Indizierung sprechen würden. Der Hauptinhalt des Spiels sei aber nicht das Töten, sondern "strategische Vorgehensweisen und die Möglichkeit, in Spielergemeinschaften zu kommunizieren".

Auch könne man bei dem Game zwischen Realität und Spiel unterschieden.

Außerdem hätte eine Indizierung auch zu weit reichende rechtliche Folgen, etwa für Werbung, Versandhandel und das Internet.

Mehr gesetzliche Verbindlichkeit

Die Freiwillige Selbstkontrolle habe das Spiel bereits vor der Markteinführung in Deutschland vor rund einem Jahr für Jugendliche unter 18 Jahren als nicht geeignet eingestuft. Dabei handele es sich jedoch nach der aktuellen Gesetzeslage nur um eine unverbindliche Empfehlung.

Hier müsse es künftig mehr gesetzliche Verbindlichkeit geben, forderte Monssen-Engberding.