Rauchen und Ballern verboten
Gewaltverherrlichende Computerspiele sollen nach dem Willen der deutschen Bundesregierung künftig wie Filme und Videos verboten werden können [keine Werbung, kein Verkauf].
Das sieht ein am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz vor.
Es soll als Reaktion auf das Massaker von Erfurt mit 17 Toten noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Unterscheidung: Telemedien/Trägermedien
Die zentralen Punkte des neuen Gesetzes betreffen die Unterscheidung in Telemedien [alle neue Medien] und Trägermedien [u.a. CDs, CD-ROMs und VHS/DVD], die Alterskennzeichnung von Computerspielen, die künftige Rolle der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und daraus folgend die Indizierungspraxis.
Mit der Neuregelung soll das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zusammengeführt werden.
Bundesprüfstelle kann künftig ohne Antrag tätig werden
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien [bislang:
Schriften] kann alle herkömmlichen und auch alle neuen Medien
indizieren. Künftig kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig
werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden
Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.

Verschärfung des Rauchverbots
Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann [SPD] sieht auch eine Erweiterung zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vor.
Die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird verboten. Zigarettenautomaten müssen so gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu Zigaretten nicht möglich ist.
Außerdem soll die Werbung für Zigaretten und Alkohol vor Kinofilmen verboten werden, die für Kindern unter 16 Jahre frei sind.