UMTS-Anbieter wollen neu verhandeln
Die in Deutschland tätigen Mobilfunkfirmen fordern verstärkt wirtschaftliche Zugeständnisse beim Aufbau und Betrieb der künftigen UMTS-Netze. Am Mittwoch sprachen sich erstmals auch die beiden Mobilfunkfirmen Quam und Viag Interkom für eine flexiblere Handhabung der UMTS-Lizenzbedingungen aus.
Quam-Chef Ernst Folgmann sagte in Berlin, die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verfügten Aufbauverpflichtungen für die Netze müssten flexibilisiert und ein Handel mit Mobilfunkfrequenzen ermöglicht werden.
"Flexibel reagieren"
"Wir müssen flexibel auf die Entwicklung des Marktes reagieren
können", sagte Folgmann. So könne es sein, dass wegen nicht in
ausreichender Zahl zur Verfügung stehender UMTS-Handys die
Marktentwicklung schlechter als erwartet verlaufe. In den
Lizenzbedingungen sei vorgesehen, dass die Bedingungen gelockert
werden könnten, wenn es zu technischen Schwierigkeiten komme. Die
übrigen Netzbetreiber hätten ähnliche Vorstellungen.
Westeuropa führt Handyboom anVerbot des Frequenzhandels
Auf einer Branchenveranstaltung in Berlin sprach sich auch das Geschäftsführungsmitglied von Viag Interkom, Dietrich Beese, für eine Debatte der gegenwärtigen Bedingungen für die sechs UMTS-Lizenzinhaber aus.
Er regte an, das für Netzbetreiber bestehende Verbot, einen Mobilfunkdiensteanbieter zu kaufen, zu überdenken. Zudem müsse man sich fragen, ob für jeden Anbieter ausreichend Frequenzspektrum zur Verfügung stehe.
Derzeit ist es den Firmen untersagt, Frequenzen an andere Firmen abzugeben oder Spektrum zuzukaufen. Auch Quam-Chef Folgmann forderte die Möglichkeit, zusätzlichen Frequenzbedarf abzudecken oder Spektrum veräußern zu dürfen. "Diese Frage stellt sich jedoch erst später und noch nicht jetzt am Beginn des Netzaufbaus", sagte er.
Bürgerinitiativen gegen UMTS25 Prozent Ausbau Ende 2003
Die von Folgmann geforderte Flexibilisierung der Ausbauverpflichtungen zielt auf die Bestimmungen ab, wonach bis zum Jahresende 2003 die Nutzung der UMTS-Mobilfunkdienste in Deutschland für ein Viertel der Bevölkerung nutzbar sein muss.
Bis zum Jahr 2005 steigt diese Netzabdeckungsverpflichtung auf 50 Prozent der Bevölkerung.
Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, bekräftigte in Berlin erneut die bisher ablehnende Haltung gegenüber einem Frequenzhandel unter den Mobilfunkfirmen. "Der Handel mit Frequenzen ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig", sagte Kurth.
Rückwirkende Beschlüsse nicht zulässig
Ein solcher Handel werde auch unerwünschte Spekulationen mit den Frequenzen und damit Einschränkungen des Angebots zur Folge haben. Das europäische Recht lasse nationale Regelungen ausdrücklich zu. Zudem könnte ein Handel nur für künftig zu vergebende Frequenzen zugelassen werden, da rückwirkende Beschlüsse nicht zulässig seien.
Strenge Regeln
Das deutsche Wirtschaftsministerium hatte sich bereits am Dienstag gegen die Handelbarkeit der UMTS-Mobilfunklizenzen ausgesprochen. "Es gibt keinen Bewegungsspielraum bei den Lizenzbedingungen", hatte der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Alfred Tacke, gesagt.
Im Falle der Aufgabe eines Mobilfunkanbieters gehe die Lizenz entschädigungslos zurück an den Staat. Bei der Versteigerung der Lizenzen habe niemand um Frequenzhandel gebeten. Ungeachtet dessen will das Ministerium nach Branchenangaben eine Studie zu dem Thema vergeben.
In Deutschland hatten die sechs Lizenznehmer rund 50 Milliarden Euro für die UMTS-Mobilfunklizenzen und damit deutlich höhere Preise als in den meisten Ländern Europas gezahlt. Wegen dieser Kosten und pessimistischerer Erwartungen der Finanzmärkte für die neue UMTS-Mobilfunktechnik hatten zuletzt einige Firmen, darunter Orange und Telefonica, Lockerungen der Lizenzbedingungen gefordert.
