E-Unternehmen pfeifen aufs Gesetz
Auf heimische Website-Betreiber könnte im Zusammenhang mit dem neuen E-Commerce-Gesetz [ECG] eine Klageflut zukommen.
Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte & Touche entsprechen bisher nur knapp sechs Prozent heimischer Websites dem ECG, das bereits vor drei Wochen in Kraft getreten ist.
Keine Reaktion von Klein, Groß und Mittel
Namhafte Großunternehmer hätten genauso wenig auf das Gesetz
reagiert wie klein- und mittelständische Unternehmen, so Wolfgang
Mayer von Deloitte & Touche am Mittwoch in einer Presseinformation.
Boom von heimischen Web-ShopsFehlende Firmenadressen
Das ECG regelt die Zulassung von Dienstanbietern im elektronischen Geschäftsverkehr, deren Informationspflichten und Verantwortlichkeiten, den Abschluss von Verträgen, das Herkunftslandprinzip und die transnationale Zusammenarbeit.
Laut Deloitte & Touche mangelt es unter den 80 untersuchten Websites aus verschiedenen Branchen häufig schon an einfachsten Informationspflichten wie der genauen Firmenadresse, Firmenbuchnummern oder Hinweisen auf gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften.
Wenn die allgemeinen Informationspflichten schon nicht eingehalten würden, werde es bei der Umsetzung einer gesetzeskonformen Online-Vertragsgestaltung nicht viel besser aussehen, so Mayer weiter.
Umprogrammieren nicht notwendig
Oft ist es laut Mayer nur ein kleiner Schritt, um die
Gesetzeskonformität zu erreichen, die gesamte Website müsse deshalb
noch lange nicht umprogrammiert werden.
Welches nationale Recht im Netz gilt"Website-Quickcheck" gegen Mängel
Um diesen "kleinen Schritt" für die Unternehmen weiter zu vereinfachen, bietet Deloitte & Touche ab sofort den "Website-Quickchek" an.
Der Test zeige auf einen Blick, ob alle Forderungen des ECG erfüllt seien, so Mayer abschließend.
Quick Check
