23.01.2002

E-KOMMERZ.AT

Bildquelle: FuZo

E-Unternehmen pfeifen aufs Gesetz

Auf heimische Website-Betreiber könnte im Zusammenhang mit dem neuen E-Commerce-Gesetz [ECG] eine Klageflut zukommen.

Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Deloitte & Touche entsprechen bisher nur knapp sechs Prozent heimischer Websites dem ECG, das bereits vor drei Wochen in Kraft getreten ist.

Fehlende Firmenadressen

Das ECG regelt die Zulassung von Dienstanbietern im elektronischen Geschäftsverkehr, deren Informationspflichten und Verantwortlichkeiten, den Abschluss von Verträgen, das Herkunftslandprinzip und die transnationale Zusammenarbeit.

Laut Deloitte & Touche mangelt es unter den 80 untersuchten Websites aus verschiedenen Branchen häufig schon an einfachsten Informationspflichten wie der genauen Firmenadresse, Firmenbuchnummern oder Hinweisen auf gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften.

Wenn die allgemeinen Informationspflichten schon nicht eingehalten würden, werde es bei der Umsetzung einer gesetzeskonformen Online-Vertragsgestaltung nicht viel besser aussehen, so Mayer weiter.

"Website-Quickcheck" gegen Mängel

Um diesen "kleinen Schritt" für die Unternehmen weiter zu vereinfachen, bietet Deloitte & Touche ab sofort den "Website-Quickchek" an.