27.11.2001

US-GERICHT

Bildquelle: rambus

Infineon siegt erneut gegen Rambus

Infineon kann im Patentstreit mit Rambus einen weiteren Etappensieg verbuchen. Rambus darf das deutsche Unternehmen nicht weiter wegen Patenten zu SDRAM- und DDR-Speichern belangen. Rambus kündigte Berufung an.

Das US-Gericht im Bundesstaat Virginia revidiert damit eine Entscheidung vom August, nach der Rambus zumindest bei Patenten zu DDR-SDRAM rechtens geklagt hätte. Bereits im Mai konnte Infineon einen Teilerfolg gegen Rambus erringen.

Kehrtwende

Sollte der Beschluss Bestand haben, kündigt sich eine Kehrtwende im gesamten Patentstreit um DRAM-Speicher an. Rambus beruft sich auf seine eigenen Patente, Infineon gibt an, offene Standards der JEDEC angewandt zu haben.

Wenn Infineons Position als rechtsgültig anerkannt wird, dürften die außergerichtlichen Einigungen, die andere Speicherhersteller mit Rambus getroffen haben, erneut zur Debatte stehen.

Auch für die anerkannt hauseigene Technologie des RDRAM sieht es bei Rambus nicht gut aus. Der einstige RDRAM-Verfechter Intel räumt dieser Speicherart keine weiteren Chancen für Desktop-PCs ein, wie Intel-Vize Anand Chandrasekher in einem Interview bestätigte.