13.08.2001

US-GERICHT

Rambus verliert erneut gegen Infineon

Rambus hat im Patentstreit mit Infineon eine weitere schwere Niederlage erlitten. Einem US-Bundesgericht in Virginia zufolge hat Infineon keine SDRAM-Patente verletzt. Daher muss Rambus jetzt sieben Millionen US-Dollar für die entstandenen Rechtsanwaltskosten an Infineon zahlen.

Richter Robert Payne bezeichnete die Anklage von Rambus als "grundlos, ungerechtfertigt und anmaßend". Infineon habe in keinster Weise SDRAM-Patente verletzt.

Der Richter warf Rambus sogar vor, das Standardisierungs-Gremium JEDEC bei der Einreichung der SDRAM-Patente betrogen zu haben. So habe das kalifornische Unternehmen etwa seine Patente nicht rechtzeitig offen gelegt.

Kleiner Sieg auch für Rambus

Allerdings konnte Rambus auch einen Teilerfolg erzielen. Das Gericht wies eine Infineon-Klage ab und bestätigte, dass das US-Unternehmen bei der DDR-Technologie die JEDEC-Richtlinien eingehalten habe.

Rambus darf jedoch künftig bei Infineon wegen der DDR-Speicher keine Ansprüche geltend machen.

De facto hat Rambus damit den Prozess gegen Infineon auf ganzer Linie verloren, da es bei SDRAM ebenfalls keine weiteren Schritte gegen den Speicherhersteller unternehmen darf. Rambus hat gegen das Urteil umgehend Berufung angekündigt.

Die jetzige Schlappe trifft Rambus empfindlich und könnte eine Signalwirkung auf die anderen Speicherhersteller haben, die wegen der umstrittenen SDRAM-Patente Lizenzgebühren an Rambus zahlen.

Das Unternehmen lebt von den Lizenzgebühren für seine nach eigenen Angaben etwa 80 Patente, zu denen auch die für RDRAM zählen. Rambus hatte in einem Rundumschlag NEC, Samsung & Co. wegen angeblicher Patentverletzungen in den USA und Europa verklagt und sich meist außergerichtlich mit diesen geeinigt.