14.08.2001

US-RECHT

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Aktionäre verklagen Rambus

Rambus hat nach der Niederlage im Patentstreit mit Infineon jetzt auch eine Aktionärsklage am Hals. Die Anteilseigner werfen dem Unternehmen falsche Informationen bezüglich der Einnahmen durch die SDRAM-Patente und damit Gesetzesbruch vor.

Die Klage vor einem nordkalifornischen Bezirksgericht steht in engem Zusammenhang mit dem Urteil im Patentstreit zwischen Rambus und Infineon.

JEDEC betrogen

Der Richter bezeichnete die Anklage von Rambus als "grundlos, ungerechtfertigt und anmaßend". Infineon habe in keinster Weise SDRAM-Patente verletzt. Er warf Rambus sogar vor, das Standardisierungsgremium JEDEC bei der Einreichung der SDRAM-Patente betrogen zu haben.

Genau aus diesem Grund haben die Rambus-Anteilseigner, die ihre Aktie zwischen dem 11. Februar 2000 und dem 9. Mai 2001 kauften, Klage eingereicht. Sie werfen Rambus vor, die SDRAM-Patente auf unlautere Weise erworben zu haben, sodass auch die damit verbundenen Lizenzeinnahmen unberechtigt gewesen seien. Rambus habe aber seine rosigen Zukunftsperspektiven auf diesen Einnahmen aufgebaut und damit zum Kauf seiner Aktie verleitet.

Der Anklageschrift zufolge hat sich Rambus die SDRAM-Patente in betrügerischer Weise erschlichen. Demnach hat das Unternehmen an mindestens 15 JEDEC-Sitzungen teilgenommen, in denen es um die Entwicklung eines Standards für SDRAM-Speicher ging.

Die Teilnehmer hätten in den Meetings über verschiedene technologische Details diskutiert. Der Vorwurf: Rambus habe diese Informationen ohne Wissen der JEDEC und der Öffentlichkeit für die Patentierung der SDRAM-Technologie genutzt.