20.06.2001

PREISBINDUNG

Bildquelle: orf on

Neuer Ärger für Libro

Libro ist erneut bei dem Versuch gescheitert, Bücher unterhalb der in Deutschland geltenden Preisbindung an seine Kunden zu verkaufen.

Per einstweiliger Verfügung stoppte nun das Landgericht Berlin den Ausverkauf von Büchern mit 50-prozentigem Nachlass in einer Berliner Libro-Filiale.

In dem noch unveröffentlichten Beschluss wird Libro untersagt, "unter Verletzung der Buchpreisbindung einen Preisnachlass auf Bücher anzukündigen oder zu gewähren".

Alter Streit neu entfacht

Libro hatte im Vorjahr Bücher online um bis zu 20 Prozent günstiger angeboten und damit einen Streit über die Buchpreisbindung ausgelöst.

Der Streit eskalierte, als deutsche Verlage Libro mit einem Lieferboykott belegten. Libro konterte mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission. Seitdem prüft die Brüsseler Behörde, ob die Verlage damit gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben.

Eine Entscheidung darüber, ob ein Kartell-Verfahren eingeleitet werde, sei noch vor der Sommerpause zu erwarten, sagte Monti-Sprecher Michael Tscherny gestern.