Neuer Antrag auf Hinrichtungs-Livestream
Nach der Verschiebung des Hinrichtungstermins von Oklahoma-Attentäter Timothy McVeigh will eine Internet-Firma erneut die Senderechte für eine Liveübertragung der Exekution auf ihrer Website beantragen.
Nach Angaben des Eigentümers vom Dienstag bereiten die Anwälte der Firma Entertainment Network Inc. [ENI] einen entsprechenden Antrag vor.
Im April hatte ein US-Bundesrichter in Indianapolis dem in Florida ansässigen Unternehmen die Übertragung untersagt. Die Firma hatte in ihrem Antrag für die Senderechte vorgeschlagen, mit der Erhebung einer über Kreditkarte zu zahlenden Übertragungsgebühr von 1,95 USD sicherzustellen, dass keine Minderjährigen der Hinrichtung virtuell beiwohnen.
Exekutionstermin 11. Juni
Die ursprünglich für vergangene Woche geplante Hinrichtung des
Attentäters war auf den 11. Juni verschoben worden, nachdem bekannt
wurde, dass die US-Bundespolizei den Verteidigern McVeighs rund
3.100 Seiten Beweisdokumente vorenthalten hatte.
Online-Hinrichtung um jeden PreisDarin ging es auch um die Ermittlungen zu "John Doe Nummer zwei". McVeigh selbst hatte nach seiner Verurteilung in Interviews gestanden, dass er die Bombe legte, die im April 1995 in Oklahoma City 168 Menschen tötete.
