EU-Copyright-Richtlinie ist ein Kompromiss
Eine Veranstaltung des Music Information Center Austria [MICA] beschäftigte sich gestern mit den umwälzenden Neuerungen, die sich für Musiker, Interpreten und Verlage durch das Internet ergeben haben und der dazugehörigen, neuen EU-Copyrightrichtlinie.
Die Richtlinie habe "Kompromisscharakter" und sei eine "juristische Momentaufnahme", so Jörg Reinbothe von der Abteilung Copyright and Neighbouring Rights der Europäischen Kommission.
Die zwei wichtigsten Entscheidungen, nämlich der Stellenwert des Urheberrechtes und der notwendige Grad der Rechtsvereinheitlichung, lägen bei den Mitgliedsstaaten.
Nichtsdestotrotz sei die neue Regelung "durchaus eine gute Grundlage und die bisher ehrgeizigste Gesetzgebung im europäischen Urheberrecht." Im Artikel zwölf sei eine regelmäßige Berichterstattung an die Kommission festgeschrieben, damit klar sei, "wie die Richtlinie umgesetzt wurde, wie sie funktioniert. Danach kann man auch notwendige Anpassungen vornehmen."
Lobbying verhindert klares EU-CopyrightProvider-Ausnahme
Neu in der Regelung ist die Haftbarmachung des Transporteurs illegaler Inhalte, also der Internet-Provider. Ihnen gilt allerdings auch die einzige Ausnahme, die für alle Mitgliedsstaaten bindend ist: Flüchtige Kopien auf Proxy-Servern, die zur effizienten Übertragung notwendig sind, sind in allen Ländern der EU in Zukunft erlaubt.
Jedoch kann der Provider haftbar gemacht werden, wenn er die Verbreitung illegaler Kopien ermöglicht. Er muss dann entweder selbst dafür sorgen, dass diese Kopien nicht weiter über seine Dienste verbreitet würden, oder Filtersoftware akzeptieren.
MICANutzer-Problematik
Auch für den Nutzer, der sich geschützte Werke aus dem Internet holt, ergeben sich rechtliche Problemstellungen, vor allem, wenn schon die Ausgangskopie am Webserver eine Raubkopie ist:
"Ich halte den User-Download als erlaubte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch für rechtlich unbedenklich. Es gibt aber auch andere Meinungen: Wenn die Vorlage schon nicht legal ist, dann ist unter Umständen auch die Kopie nicht legal", spielte der Vortragende Rechtsanwalt Albrecht Haller auf die Napster-Problematik an.
