Hochspannung vor Napster-Urteil
Vor einem Berufungsgericht in San Francisco hat die Anhörung im Fall Napster begonnen. Nach der Vorgabe des Berufungsgerichts muss der Streit zwischen der Online-Musiktauschbörse und der Musikindustrie bis heute endgültig beigelegt sein.
Experten rechnen damit, dass das Gericht eine neue Version der einstweiligen Verfügung vorlegen wird, nach der Napster schließen muss.
Nach Einschätzung der Bertelsmann eCommerce Group [BeCG] wird es am Freitag noch zu gar keinem Urteil kommen.
"Wir warten erst das Resultat der Anhörung ab, aber mit einem Urteilsspruch rechnen wir nicht", sagte BeCG-Sprecher Alexander Adler in Hamburg.
Gnadenfrist
Letzte Woche hatte ein Berufungsgericht in San Francisco auf
Betreiben der Plattenfirmen A&M Records, Sony Music, MCA, Capitol
und Motown entschieden, dass die Tauschbörse prinzipiell geschützte
Musiktitel nicht mehr gratis vermitteln darf. Das Gericht hatte
Napster jedoch eine weitere Gnadenfrist eingeräumt und den Fall an
die ursprüngliche Instanz zurückverwiesen, damit diese ihre
einstweilige Verfügung zur sofortigen Schließung von Napster
überarbeitet.
Napster-Urteil: Gratismusik vor dem EndeMilliardenofferte an Musikindustrie
Napster hat in der Zwischenzeit versucht, den Streit gegen Zahlung von Lizenzgebühren in Höhe von einer Milliarde USD außergerichtlich beizulegen.
Die fünf führenden Musik-Labels - so das Angebot - sollen in den nächsten fünf Jahren zusammen jeweils 150 Millionen USD erhalten. Für kleinere Plattenlabels hat Napster 50 Millionen USD vorgesehen. Die Offerte stieß allerdings bei der Plattenindustrie bisher eher auf Skepsis.
Napster-Chef Hank Barry äußerte sich heute pessimistisch, dass es noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könnte.
"Ich will [eine Einigung] nicht ganz ausschließen, aber ich habe nicht mehr das Gefühl, dass wir eine gute Grundlage für eine außergerichtliche Einigung haben."
Ansturm auf Napster-Site
Angesichts des zu erwartenden Endes von Napster hat in den
letzten Stunden ein wahrer Ansturm auf die Napster-Website
eingesetzt. Nach Angaben von Experten luden Musikfans binnen eines
Tages so viele Songs aus dem Netz, dass es 15 Jahre dauern würde,
sie alle anzuhören.
NapsterNoch eine Anhörung
US-Bundesrichterin Marilyn Hall Patel wird heute in San Francisco noch einmal die Argumente beider Seiten hören.
Danach dürfte sie eine neue Version ihrer einstweiligen Verfügung herausgeben, nach der Napster schließen muss.
Die erste Version war vom Berufungsgericht aus formalen Gründen beanstandet worden.
Gegen die Niederlage vor dem Berufungsgericht von letzter Woche hat Napster allerdings vor einem US-Bundesgericht Berufung eingelegt. Napster argumentiert, die bisher gegen die Börse gesprochenen Urteile seien "im Widerspruch zu manch anderen [Entscheidungen] des Obersten Gerichtshofes".
Napster legt Berufung ein"Aimster" ändert Nutzungsbedingungen
Die Napster-Alternative "Aimster" hat heute bekannt gegeben, seine Nutzungsbedingungen dahingehend zu ändern, dass Dateien, die anderen Nutzern im Netzwerk zum Download zur Verfügung gestellt werden sollen, in bestimmten Verzeichnissen abgespeichert werden müssen.
Wer den neuen Nutzungsbedingungen zustimme, erkläre damit gleichzeitig, Dateien zwar herunterzuladen, aber nicht zu öffnen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus dem "Virtual Private Network", als das sich Aimster nunmehr versteht.
Allerdings seien keinerlei Vorkehrungen getroffen worden, um zu überprüfen, ob die Dateien von den Nutzern nicht doch geöffnet werden.
User vor Verfolgung durch Musikindustrie geschützt
"Aimster" setzt mit ihrem Tool für den Dateientausch auf den "AOL
Instant Messanger" [AIM] von AOL-Time-Warner auf und ermöglicht den
Nutzern, mit ihren Bekannten auf der AIM-"Buddy List" Dateien zu
tauschen. Im Gegensatz zu Napster kann so nur mit Personen getauscht
werden, die man schon kennt. Die gesamte Datenkommunikation
innerhalb des Netzwerks findet in verschlüsselter Form statt. Sie
lasse sich nur überwachen, wenn man die Verschlüsselung knackt.
Gerade das sei aber nach dem Digital Millenium Copyright Act [DCMA]
verboten. Netzwerk und Programmcode seien durch den DCMA
urheberrechtlich geschützt. Das mache es der Musikindustrie
unmöglich, "Aimster" unbemerkt zu infiltrieren, um den Datenverkehr
zu kontrollieren, ohne das 1998 verabschiedete Gesetz zu brechen.
Aimster"Eine der cleversten Technologien"
Bei der Ausarbeitung der neuen Nutzungsbestimmungen wurde "Aimster" von David Boies unterstützt, sagte Rob Batchelder vom Marktforschungsinstitut Gartner Group.
Boies steht Napster in dem Verfahren als Rechtsbeistand zur Seite, das die Recording Industry Association of America, Washington, gegen die Dateientauschbörse angestrengt hat.
"Sie haben eine der cleversten Technologien", attestierte der Research Director des Marktforschungsinstituts den "Aimster"-Machern. Und: "Sie haben aus den Fehlern anderer im Peer-to-Peer-Segment schnell gelernt".
