02.03.2001

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Bildquelle: ORF ON

Hochspannung vor Napster-Urteil

Vor einem Berufungsgericht in San Francisco hat die Anhörung im Fall Napster begonnen. Nach der Vorgabe des Berufungsgerichts muss der Streit zwischen der Online-Musiktauschbörse und der Musikindustrie bis heute endgültig beigelegt sein.

Experten rechnen damit, dass das Gericht eine neue Version der einstweiligen Verfügung vorlegen wird, nach der Napster schließen muss.

Nach Einschätzung der Bertelsmann eCommerce Group [BeCG] wird es am Freitag noch zu gar keinem Urteil kommen.

"Wir warten erst das Resultat der Anhörung ab, aber mit einem Urteilsspruch rechnen wir nicht", sagte BeCG-Sprecher Alexander Adler in Hamburg.

Milliardenofferte an Musikindustrie

Napster hat in der Zwischenzeit versucht, den Streit gegen Zahlung von Lizenzgebühren in Höhe von einer Milliarde USD außergerichtlich beizulegen.

Die fünf führenden Musik-Labels - so das Angebot - sollen in den nächsten fünf Jahren zusammen jeweils 150 Millionen USD erhalten. Für kleinere Plattenlabels hat Napster 50 Millionen USD vorgesehen. Die Offerte stieß allerdings bei der Plattenindustrie bisher eher auf Skepsis.

Napster-Chef Hank Barry äußerte sich heute pessimistisch, dass es noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könnte.

"Ich will [eine Einigung] nicht ganz ausschließen, aber ich habe nicht mehr das Gefühl, dass wir eine gute Grundlage für eine außergerichtliche Einigung haben."

Noch eine Anhörung

US-Bundesrichterin Marilyn Hall Patel wird heute in San Francisco noch einmal die Argumente beider Seiten hören.

Danach dürfte sie eine neue Version ihrer einstweiligen Verfügung herausgeben, nach der Napster schließen muss.

Die erste Version war vom Berufungsgericht aus formalen Gründen beanstandet worden.

"Aimster" ändert Nutzungsbedingungen

Die Napster-Alternative "Aimster" hat heute bekannt gegeben, seine Nutzungsbedingungen dahingehend zu ändern, dass Dateien, die anderen Nutzern im Netzwerk zum Download zur Verfügung gestellt werden sollen, in bestimmten Verzeichnissen abgespeichert werden müssen.

Wer den neuen Nutzungsbedingungen zustimme, erkläre damit gleichzeitig, Dateien zwar herunterzuladen, aber nicht zu öffnen. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus dem "Virtual Private Network", als das sich Aimster nunmehr versteht.

Allerdings seien keinerlei Vorkehrungen getroffen worden, um zu überprüfen, ob die Dateien von den Nutzern nicht doch geöffnet werden.

"Eine der cleversten Technologien"

Bei der Ausarbeitung der neuen Nutzungsbestimmungen wurde "Aimster" von David Boies unterstützt, sagte Rob Batchelder vom Marktforschungsinstitut Gartner Group.

Boies steht Napster in dem Verfahren als Rechtsbeistand zur Seite, das die Recording Industry Association of America, Washington, gegen die Dateientauschbörse angestrengt hat.

"Sie haben eine der cleversten Technologien", attestierte der Research Director des Marktforschungsinstituts den "Aimster"-Machern. Und: "Sie haben aus den Fehlern anderer im Peer-to-Peer-Segment schnell gelernt".