Napster legt Berufung ein
Nach der gerichtlichen Niederlage wegen Urheberrechtsverletzungen hat Napster vor einem US-Bundesgericht Berufung eingelegt.
Wie die im kalifornischen Redwood City angesiedelte Tauschbörse am Samstag [Ortszeit] mitteilte, wurde der Berufungsantrag bereits am Freitag den 25 Richtern des Bundesberufungsgerichts in San Francisco vorgelegt.
Napster argumentierte, die bisher gegen die Börse gesprochenen Urteile seien "im Widerspruch zu manch anderen [Entscheidungen] des Obersten Gerichtshofes". Einzelheiten wollte das Unternehmen zunächst nicht nennen.
Bis Freitag sollte eigentlich alles entschieden sein
Nach der Vorgabe eines Gerichts muss der Streit zwischen Napster
und der Musikindustrie bis kommenden Freitag beigelegt sein. In der
vergangenen Woche hatte ein Berufungsgericht in San Francisco auf
Betreiben der Plattenfirmen A&M Records, Sony Music, MCA, Capitol
und Motown entschieden, dass die Tauschbörse prinzipiell keine
geschützten Musiktitel mehr gratis im Internet vermitteln darf. Das
Gericht hatte der populären MP3-Tauschbörse jedoch eine weitere
Gnadenfrist eingeräumt und den Fall an die ursprüngliche Instanz
zurückverwiesen, damit diese ihre einstweilige Verfügung zur
sofortigen Schließung von Napster überarbeitet.
NapsterMusikbiz lehnt Napster-Offert ab
Eine Milliardenofferte der mit der Bertelsmann eCommerce Group verbündeten Tauschbörse Napster stieß bisher bei der Plattenindustrie auf Skepsis.
Napster und Bertelsmann hatten der Musikindustrie eine Milliarde Dollar [1,103 Mrd. Euro] für die kommenden fünf Jahre als Ausgleich für Urheberrechte an den Titeln geboten, die über die Plattform getauscht werden. Die Summe wollten die Partner über monatliche Abonnementgebühren aufbringen.
