25.02.2001

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Bildquelle: fuzo

Napster legt Berufung ein

Nach der gerichtlichen Niederlage wegen Urheberrechtsverletzungen hat Napster vor einem US-Bundesgericht Berufung eingelegt.

Wie die im kalifornischen Redwood City angesiedelte Tauschbörse am Samstag [Ortszeit] mitteilte, wurde der Berufungsantrag bereits am Freitag den 25 Richtern des Bundesberufungsgerichts in San Francisco vorgelegt.

Napster argumentierte, die bisher gegen die Börse gesprochenen Urteile seien "im Widerspruch zu manch anderen [Entscheidungen] des Obersten Gerichtshofes". Einzelheiten wollte das Unternehmen zunächst nicht nennen.

Musikbiz lehnt Napster-Offert ab

Eine Milliardenofferte der mit der Bertelsmann eCommerce Group verbündeten Tauschbörse Napster stieß bisher bei der Plattenindustrie auf Skepsis.

Napster und Bertelsmann hatten der Musikindustrie eine Milliarde Dollar [1,103 Mrd. Euro] für die kommenden fünf Jahre als Ausgleich für Urheberrechte an den Titeln geboten, die über die Plattform getauscht werden. Die Summe wollten die Partner über monatliche Abonnementgebühren aufbringen.