Auch ein "Boss" kann seine Domain verlieren
Die in Genf ansässige Schiedsinstanz für Domain-Streitigkeiten der WIPO [World Intellectual Property Organization] hat ausnahmweise zu Ungunsten eines prominenten Kläges entschieden und die Domain Brucespringsteen.com einem Fanclub des Sängers zugesprochen.
Die Schiedstelle begründete ihre Entscheidung damit, dass der Fanclub die Site nie kommerziell genutzt habe und außerdem bislang keinen Verusch unternommen habe, die potenziell wertvolle Domain zu veräußern.
Der WIPO-Schiedsspruch im VolltextTendenz
Die WIPO-Schiedsinstanz soll durch schnelle Schiedssprüche bei missbräuchlicher Nutzung von Namen und bekannten Marken langwierige und kostspieliege Gerichtsprozesse verhindern helfen.
In 80 Prozent dieser Fälle wurde allerdings bisher zu Gunsten der Kläger entschieden, die in der Regel große Unternehmen mit bekannten Marken oder aber internationale Stars sind.
So wurden in letzter Zeit Julia Roberts, Nicole Kidman, Venus und Serena Williams, Madonna, Isabelle Adjani, Alain Delon und sogar den Erben von Jimi Hendrix Domains mit ihren Namen zugesprochen, die vorher von Dritten gehalten worden waren.
Lediglich Popstar Sting hat genau wie jetzt Bruce Springsteen vor der Schiedstelle den Kürzeren gezogen.
Die Haftung von Domain-Vergabestellen
