APA für Ausjudizierung im Streit mit pte
Die APA [Austria Presse Agentur] ist - "entgegen anders lautenden Behauptungen" - für eine Ausjudizierung des Content-Streits mit dem Internet-Dienst pressetext austria [pte].
"Es gibt von Seiten der APA derzeit keine Bestrebungen für einen Vergleich mit pte. Wir wollen die grundsätzliche Frage des Urheberrechts von den Gerichten klären lassen", so APA-Geschäftsführer Wolfgang Vyslozil.
pte-Chefredakteur Hubert Thurnhofer hatte zuvor gegenüber dem Branchendienst "Horizont" erklärt, dass es im Content-Streit bereits Vorbereitungen zu einer außergerichtlichen Einigung mit der APA gebe und die Schriftsätze dazu schon mit den Anwälten akkordiert seien.
Investoren wollen, APA nicht
Vyslozil wies diese Behauptung zurück. "Es gibt zwar das
nachdrückliche Interesse der pte-Investoren, einen Vergleich
herbeizuführen. Es gibt aber keine wie immer geartete Akkordierung
von Schriftsätzen mit Anwälten, es gibt nicht einmal den Ansatz
einer Akkordierung", so Vyslozil.

"Schmarotzerische Ausbeutung"
Die APA wirft pte Content-Piraterie vor. pte verwerte Nachrichten ausländischer Agenturen, ohne zu diesen in einer vertraglichen Beziehung zu stehen, und habe mehrere hundert Meldungen - teils ident - in sein Internet-Angebot übernommen, so die APA.
Die APA hingegen zahle für Verwertungsrechte an internationale Nachrichtenagenturen mehrere Millionen Schilling im Jahr. Die APA sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, insbesondere durch "die schmarotzerische Ausbeutung fremder Leistungen". pte schädige dadurch das Internet "als einen der wichtigsten Zukunftsmarktplätze für publizistisch hochwertige Inhalte" nachhaltig.
Urheberrechtliche Fragen
Zwei Beschlüsse des Handelsgerichts Wien gibt es bereits im
Content-Streit zwischen APA und pte. In einem davon gelangte das
Handelsgericht zu der Ansicht, dass im Zusammenhang mit dem
pte-Angebot die systematische Verletzung des Urheberrechts und
Wettbewerbsgesetzes gegeben ist. Der zuständige Richter folgte damit
der Argumentation der APA. Der zweite Beschluss lässt vor allem beim
Thema Urheberrecht einige Frage offen.

Bis zum bitteren Ende
"Nachdem die Themen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht aber von zentraler Bedeutung für uns sind, wollen wir das ausjudizieren", so APA-Geschäftsführer Vyslozil. "Es muss klar festgelegt werden, dass Meldungen von Nachrichtenagenturen urheberrechtlich geschützt sind und dass es nicht rechtens ist, urheberrechtlich geschützte Artikel auch nur absatzweise wortgleich zu übernehmen. Es besteht kein Zweifel, dass die APA auch weiterhin jeden Content-Piraten, der so wie pte vorgeht, rechtlich verfolgen wird. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. 'Content is free' gilt zwar für Endverbraucher, aber keineswegs für Wiederverwerter."