30.08.2000

IRRTUM

Bildquelle: PhotoDisc

Doch keine Preissenkungen bei Microsoft

Ein deutsches Urteil im Juli, in dem die Richter Microsoft untersagten, seine Produkte zu unterschiedlichen Preis zu verkaufen, hat für Aufsehen gesorgt.

Ein Interview der "Stuttgarter Zeitung" mit Richard Roy, Chef der deutschen Vertriebsniederlassung, hat schließlich Spekulationen genährt, Microsoft würde seine Softwarepakete verbilligen.

"Tatsächlich ist es so, dass das Urteil des Bundegerichtshofes Microsoft nicht zwingt, Preise zu reduzieren. Es ist vielmehr so, dass Produkte eines bestimmten Handelskanals seitens Microsoft nun nach diesem Urteil allen Vertriebskanälen und damit auch allen Kunden zugänglich gemacht werden - unabhängig davon, ob diese gemeinsam mit Hardware bezogen werden oder nicht. Das betrifft nur Käufer von Vollversionen", korrigiert Alexander Stüger, Geschäftsführer von Microsoft Österreich, seinen Kollegen.

Konkret werden die so genannten OEM-Versionen [Original Equipment Manufacturer] nun ohne vertragliche Beschränkungen an den Fachhandel verkauft. Ursprünglich erfolgte dies unter der Bedingung, diese auch gemeinsam mit Hardware an den Kunden zu verkaufen.

Die Neuregelung betrifft im Wesentlichen nur die Windows-Betriebssysteme und die Office-Small-Business-Version, die im OEM-Handel verfügbar sind.

Weitere Details will Microsoft morgen bekannt geben, die FuZo bleibt am Ball.