Microsoft muss Software verbilligen
Der Software-Riese Microsoft wird die Preise
für einen Teil seiner Computerprogramme erheblich senken. "Es werden schon ziemlich pikante Preisreduktionen sein", sagte Richard Roy, Chef der deutschen Vertriebsniederlassung, der "Stuttgarter Zeitung".
Mit dieser Ankündigung reagierte das Unternehmen auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs [BGH] vom Juli. Die Richter hatten Microsoft untersagt, seine Produkte zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen. Zum einen kann man im Fachhandel die Computerprogramme erwerben. Deutlich preiswerter werden die gleichen Programme bisher aber an Unternehmen abgegeben, die kundenspezifisch PCs zusammenbauen. Diese billige Software war bisher allerdings an den Kauf eines neuen Rechners gebunden.
Microsoft hatte gegen einen Berliner Computerhersteller verklagt, der Sicherungssoftware von einem Zwischenhändler erworben und ohne den zugehörigen Computer weiterverkauft hatte. Microsoft warf dem Händler eine Urheberrechts-Verletzung vor. Konkret ging es um Sicherungs-CD-ROMs, die mitgeliefert werden, wenn ein Kunde einen bereits mit Software ausgestatteten Computer kauft. Diese so genannten "Original Equipment Manufacturer"-Programme [OEM] wurden von Microsoft zu günstigeren Preisen nur in Verbindung mit Computern abgegeben.

Der BGH befand, dass Microsoft durch den Verkauf der billigeren OEM-Programme ohne PC nicht in seinen Urheberrechten verletzt sei. Ganz generell kritisierte das Gericht auch diese Geschäftspraxis.

Künftig sollen die OEM-Programm auch "lose zu kaufen" sein, kündigte Roy an.
Der Fachhandel müsse dann aber auch die Unterstützung der Kunden übernehmen. Roy geht davon aus, dass es zu einer Verschiebung hin zu den einzeln verkauften Programmen kommen wird.
