Weiter Ärger mit MyPhone-Telefonkeilern
Vorsicht bei Vertragsabschlüssen am Telefon
Zu besonderer Vorsicht bei Verkaufsgesprächen und Vertragsabschlüssen am Telefon rät der Telekomregulator.
Anlassfall sind zahlreiche Beschwerden über den unseriösen Salzburger Telekomanbieter MyPhone bzw. dessen Praktiken bei der Kundengewinnung, verweist Telekomregulator Georg Serentschy auf einen Problemherd in der Schlichtungstätigkeit der Regulierungsbehörde.
"Von 3.426 Verfahren, die seit Jahresbeginn bei uns eingebracht wurden, betreffen allein 570 Verfahren die Firma MyPhone, von mehr als 4.000 telefonischen Anfragen, die unser Callcenter in den ersten sieben Monaten verzeichnete, entfielen rund 600 auf Beschwerden zu MyPhone." Zusätzlich wurden mehr als 200 Anfragen schriftlich eingebracht, so der Regulator am Donnerstag in einer Aussendung.
MyPhone-Aktivierung ohne Einverständnis
Nach Angaben der Betroffenen geben sich die Gesprächspartner teilweise als Mitarbeiter der Telekom Austria aus, die ein günstiges Tarifpaket anbieten würden. Ein Großteil der Beschwerdeführer bestreitet, dass rechtsgültige Verträge mit MyPhone zustande gekommen seien. Die Veranlassung der Carrier-Preselection, also dass vom jeweiligen Telefonanschluss automatisch über MyPhone telefoniert wird, sei in vielen Fällen ohne Einverständnis der Kunden geschehen, warnt Serentschy.
Auch Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger [SPÖ] hat Konsumenten bei einer telefonischen Kontaktaufnahme der Firma MyPhone geraten, "die Gespräche sofort abzubrechen und auf keinen Fall sofort nach Erhalt der Rechnung eine Zahlung zu leisten".
Im Rahmen der Abwicklung des Schlichtungsverfahrens kam es zu Problemen, da in Einzelfällen der gesetzlich normierte "Aufschub der Fälligkeit" seitens MyPhone ignoriert wurde. Die Betroffenen wurden weiterhin mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Die RTR-GmbH hat diesbezüglich vor kurzem ein Schreiben an MyPhone geschickt mit der Aufforderung, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Siebentägige Rücktrittsfrist
"Wir raten unbedingt zur Vorsicht, wenn man telefonisch in ein Verkaufsgespräch verwickelt wird. In jedem Fall sollte man sich den Namen der Firma und der Kontaktperson, Adresse und Telefonnummer geben lassen", empfiehlt Serentschy: Sollte man nach Beendigung des Telefonats den Eindruck gewonnen haben, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, sollte man umgehend schriftlich Beschwerde einlegen und eine Kopie des Schreibens zurückbehalten.
Die österreichische Rechtslage sehe vor, dass per Telefon getroffene Vereinbarungen zulässig sind. Die Möglichkeit des Rücktritts bestehe sieben Tage lang.
(APA)
