Lufthansa wehrt sich gegen Spitzelvorwurf

flugdaten
13.06.2008

Für Datenschützer bleiben Fragen offen

Die Deutsche Lufthansa hat in der Datenschutzdiskussion um den Konzern Stellung genommen. Die Flugdaten eines Journalisten, der von einem Aufsichtsratsmitglied vertrauliche Informationen erhalten haben soll, hätten lediglich einer internen Mitarbeiterin in der Konzernsicherheit zur Verfügung gestanden, heißt es in einem Brief an den Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen. Das sei rechtlich zulässig gewesen.

Eigene Ermittlungen

Der Konzern habe im Jahr 2000 und im ersten Quartal 2001 eigene Ermittlungen wegen der Weitergabe von Informationen aufgenommen. Dafür habe Lufthansa die Check-in-Daten sowie die Miles&More-Daten eines Journalisten verwendet. Das Interesse von Lufthansa, eine Straftat aufzudecken und abzustellen, sei als höher erachtet worden als das Interesse des betroffenen Journalisten am Schutz seiner Reisedaten.

Nicht alle Fragen geklärt

Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW sieht durch die Stellungnahme der Lufthansa aber noch nicht alle Fragen geklärt. "Wir wollen noch mal nachhaken", kündigte seine Sprecherin an.

(APA | Reuters)