EU: Flugdatenabkommen mit Australien
Fünf Jahre Speicherfrist
Der EU-Ministerrat hat mit Australien ein Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten [PNR] gebilligt. Damit es wirksam wird, müssen noch Vorbehalte des EU-Parlaments ausgeräumt werden, wie es in einem am Donnerstag veröffentlichten Dokument über die Ratssitzung heißt. Der Termin, zu dem das Abkommen in Kraft treten soll, ist bisher nicht bekannt.
Das von den EU-Justiz- und -Innenministern ausgehandelte Abkommen gibt den australischen Grenz- und Zollbehörden Zugriff auf persönliche Daten, die von den Fluglinien von Passagieren erhoben werden, die von einem EU-Staat nach Australien reisen wollen. Die Daten werden 72 Stunden vor dem Abflug übermittelt.
Persönliche Daten
Der Datensatz umfasst 19 Felder, darunter Name und Adresse der Reisenden, Zahlungsinformationen, Reiseplan, Daten zur Teilnahme an Frequent-Flyer-Programmen und Informationen zum Reisegepäck.
Ähnliche Abkommen hat die EU mit Kanada und den USA geschlossen. Während die USA die Daten 13 Jahre speichen dürfen, beträgt die Speicherfrist in Australien fünfeinhalb Jahre.
Praxis häufig kritisiert
EU-Parlament, Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen haben sich wiederholt gegen die verdachtsunabhängige Sammlung von Flugpassagierdaten und deren Übermittlung an fremde Staaten ausgesprochen.
Die USA und die EU-Innenminister drängen jedoch auf die Datenspeicherung und den Einsatz dieser Kontrollmöglichkeit. Aus den Flugpassagierdaten sollen Bewegungsprofile überwachter Zielpersonen hergestellt werden können. Auch die EU plant ein System zur Erfassung von Flugpassagierdaten.
(AP | Reuters | futurezone)
