Klageschriften gegen PNR-Sammlung
EU-Kommission wollte Publikation verhindern
Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] hat am Montag zwei Klageschriften des Europäischen Parlaments gegen die Übermittlung von Fluggastdaten [PNR] in die USA veröffentlicht.
Mühsame Veröffentlichung
Die Dokumente stammen aus dem Jahr 2004 und konnten nach Widerstand der EU-Kommission erst unter Vermittlung des EU-Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden. Die Klagen hatten dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof im Mai 2006 die Datenübermittlung aufgrund von Formfehlern stoppte, woraufhin die EU und die USA 2007 unter der Ägide des deutschen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble und des US-Heimatschutzministers Michael Chertoff ein neues Abkommen ausgehandelt und verabschiedet haben.
Der AK Vorrat schließt aus den Klageschriften, dass die verdachtsunabhängige Übermittlung der persönlichen Daten sämtlicher Passagiere, die von der EU in die USA fliegen, gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
Die Daten werden von den US-Geheimdiensten zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt. Das Abkommen erlaubt auch die Weitergabe der Daten an Dritte. Die PNR-Daten werden in einem zweistufigen System insgesamt 13 Jahre lang gespeichert.
Das Dokument liegt beim AK Vorrat nur in französischer Sprache vor. Der AK Vorrat bietet eine Zusammenfassung auf Deutsch auf seiner Website.
EU-Justizkommissar Franco Frattini will in der EU ein identisches System einführen, das mit jenem der USA vernetzt werden soll.
