Bundesrat billigt Urheberrechtsnovelle

deutschland
23.05.2008

Der deutsche Bundesrat hat ein Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzungsrechte des geistigen Eigentums durchgewunken.

Das Gesetz, dem zufolge Rechteinhaber bei Vergehen mit "gewerblichem Ausmaß" künftig von Internet-Providern oder Spediteuren gefälschter Ware die Herausgabe von Kundendaten verlangen können, passierte den Bundesrat am Freitag ohne weitere Debatte.

Die Regelung gilt für alle Arten von geistigem Eigentum, von Musik und Software bis zu Medikamenten.

Mit dem Gesetz werden Verbraucher auch vor überzogenen Abmahnkosten geschützt. Diese werden bei nichtkommerziellen Urheberrechtsverstößen mit 100 Euro begrenzt.

Der deutsche Bundestag verabschiedete das Gesetz Mitte April.

Absage an weitere Forderungen

Die Telekommunikationswirtschaft bezeichnete das Gesetz als "gerade noch vertretbaren Kompromiss". Weitergehenden Forderungen der Musik- und Filmindustrie müssten die Gesetzgeber eine Absage erteilen, forderte der Bundesverband Digitale Wirtschaft [BVDW] am Freitag in Berlin.

Der BVDW sprach sich in einer Aussendung entschieden gegen Sperren des Netzzugangs nach mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen aus, wie sie zuletzt auch in Deutschland ins Spiel gebracht wurden.

In Frankreich verzögert sich unterdessen ein Gesetz, das vorsieht, Internet-Nutzern bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen den Netzzugang zu kappen.

(futurezone | AFP)