Gericht blockiert T-Online-Rückkehr
Das Landgericht Darmstadt wies am Dienstag einen Antrag von T-Online ab, die Fusion beider Unternehmen trotz zahlreicher Klagen von Kleinaktionären sofort wirksam werden zu lassen.
Dem Gericht lag eine Klage von T-Online auf sofortigen Vollzug der im April beschlossenen Verschmelzung vor. Bisher konnte das Votum der T-Online-Hauptversammlung wegen der Klagen zahlreicher Kleinaktionäre nicht umgesetzt werden.
Diese fühlen sich durch das Umtauschangebot für ihre Aktien von lediglich 8,99 Euro benachteiligt. Denn beim Börsengang von Europas größtem Internet-Anbieter vor fünf Jahren kostete die T-Online-Aktie noch 27 Euro.
Skeptische Beurteilung
Bereits bei der mündlichen Verhandlung Anfang November hatte die
vorsitzende Richterin die sofortige Eingliederung skeptisch
beurteilt.
Fusion von T-Online und DT vor GerichtRechtsstreit könnte fünf Jahre dauern
T-Online wird nach Angaben der Deutschen Telekom die negative Entscheidung nicht hinnehmen. "Wir gehen davon aus, das T-Online unmittelbar die sofortige Beschwerde einliegen wird", sagte ein Telekom-Sprecher am Dienstag
T-Online und die DT befürchten, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache noch fünf Jahre dauern könne. Bis dahin sei der Markt für schnelle DSL-Internet-Anschlüsse aufgeteilt. Unter einem Konzerndach könnten T-Online und die Festnetztochter T-Com schlagkräftiger agieren, argumentiert die DT.
Entscheidend sei, ob ohne eine sofortige Verschmelzung wesentliche Nachteile für die Unternehmen entstünden. Mit der Eingliederung würden für die klagenden Kleinaktionäre kaum rückholbare Fakten geschaffen, meint die Richterin.
