Fusion von T-Online und DT vor Gericht
Die im April beschlossende Verschmelzung durfte bislang nicht vollzogen werden, da zahlreiche Kleinaktionäre gegen den Beschluss der Hauptversammlung geklagt haben.
Ob das Gericht dem Antrag stattgeben wird, ist ungewiss. Mit einer Entscheidung noch heute ist nach Gerichtsangaben nicht zu rechnen. Der Vorstand der Deutschen Telekom möchte T-Online auf jeden Fall schnellstmöglich in das neue strategische Geschäftsfeld Breitband/Festnetz eingliedern.
Für den Fall einer Gerichtsentscheidung im Sinne der Unternehmen kündigte die Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger [SdK] bereits Beschwerde an.
Im April hatten die Aktionäre der Tochter der Deutschen Telekom auf der Hauptversammlung die Wiedereingliederung mit 99 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Kleinanleger hatten sich dabei jedoch über den Tisch gezogen gefühlt.
T-Online-Aktionäre klagen Deutsche TVerschmelzung erst 2006?
Damit wäre die Fusion weiterhin für Wochen blockiert. Deshalb kann sie nach Ansicht von Beobachtern frühestens im kommenden Jahr umgesetzt werden.
"Wir wünschen uns, dass das Registergericht den Beschluss nicht einträgt", sagte Carsten Heise, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz [DSW].
Nach Ansicht der DSW würde durch die Verschmelzung ein wachstumsträchtiger Zweig in der Telekommunikation aufgegeben und dem schwächelnden Festnetz zugeschlagen.
Im Zuge der Wiedereingliederung von T-Online sollen Anleger nur ein Drittel dessen erhalten, was sie beim Börsegang gezahlt haben.
Die Wut der Abgezockten und Enteigneten
