EU-Parlament legt neuen Entwurf vor
Im Streit über die umstrittenen Pläne zur Speicherung von Telefon- und Internet-Daten setzt sich der zuständige Ausschuss des Europaparlaments nun für einen Mittelweg bei der geplanten Speicherung von Telefon- und Internet-Daten ein.
Der Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Inneres des EU-Parlaments legte in einem neuen Entwurf der "Data Retention"-Richtlinie fest, dass Telefon- und Internet-Daten maximal zwölf Monate lang gespeichert werden dürfen.
Einzelne Länder hatten sich teilweise für eine Speicherung von bis zu vier Jahren ausgesprochen. Doch der grundsätzlich schärfere Kommissionsentwurf sah nur eine sechsmonatige Speicherung der Internet-Daten vor.
Nicht ideal, aber entschärft
Alexander Alvaro [FDP] nannte das Ergebnis "zwar nicht ideal,
aber wenigstens eine deutliche Entschärfung des ursprünglichen
Entwurfs".
Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und InneresKeine E-Mail-Verkehrsdaten
Die Speicherung soll auf jene Internet- und Telefondaten beschränkt werden, welche die Unternehmen bereits derzeit für ihre Rechnungen speichern.
Dabei geht es jeweils nur um die Verbindungsdaten von Telefongesprächen und SMS, aber nicht um die Gesprächsinhalte. Weitere Angaben wie E-Mail-Verkehrsdaten und MAC-Adressen sollen nicht archiviert werden.
Staaten sollen Zusatzkosten tragen
Die Innenpolitiker unterstützten zudem Forderungen der Branche nach einer Entschädigung der Telefon- und Internet-Anbieter für die Kosten, die ihnen durch die neuen Speicherpflichten entstehen.
Die Positionen von Präsidentschaft, Rat und Parlament zur Data-Retention-Richtlinie klaffen bisher weit auseinander.
EU-Fahrplan zur DatenspeicherpflichtStandort-Info bei Gesprächsaufbau
Ob auch fehlgeschlagene Anrufversuche gespeichert werden sollen, soll den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegen.
Der EU-Innenausschuss will zudem den Standort zu Beginn eines Gesprächs via Handy speichern, nicht aber den am Ende.
Die Sicherheitsbehörden sollen nur bei schweren Verbrechen wie Terrorismus, organisierter Kriminalität und Kinderpornografie Zugriff auf die Datenarchive nehmen dürfen.
Zuletzt hatte die Unterhaltungsindustrie ein Zugriffsrecht auf die Log-in-Daten und IP-Adressen aller EU-Bürger gefordert.
Musikindustrie fordert DatenspeicherpflichtNoch im Dezember im Plenum
Datenschützer und einige Abgeordnete kritisierten aber weitehrin, der Plan verstoße insgesamt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Forderungen des Ausschusses seien letztlich "reine Kosmetik an dem gesamten Projekt".
Über diesen Vorschlag muss nun das Plenum der EU-Volksvertretung abstimmen, was voraussichtlich noch im Dezember geschehen soll.
Anschließend geht die Vorlage an den Ministerrat. Ob die EU-Regierungen die Änderungswünsche des Parlaments akzeptieren werden, ist Abgeordneten zufolge derzeit noch nicht abzusehen.
