Musikindustrie fordert Datenspeicherpflicht
Über den Ableger Creative and Media Business Alliance hat die IFPI, der internationale Verband der phonographischen Industrie, die Ausweitung der in Arbeit befindlichen Richtlinie zur Datenspeicherpflicht [Data Retention] gefordert.
Sogar die am meisten kritisierten Richtlinienentwürfe des Rats hatten in der Präambel enthalten, dass diese personenbezogenen Daten aus dem Internet-Verkehr und den Telefonnetzen nur bei Verdacht auf Terrorismus oder organisiertes Verbrechen von den Telekoms angefordert werden dürfen.
Ausdehnung "auf alle Verbrechen"
Nach dem Willen der IFPI sollte der Geltungsbereich der Richtlinie auf "alle Verbrechen" - also auch jenes der Copyright-Verletzung - ausgedehnt werden.
Dabei reicht etwa in Österreich das angedrohte Strafausmaß bei weitem nicht, um den Tatbestand eines schweren Verbrechens zu erfüllen.
Nach Willen des IFPI soll in diesem Fall künftig das jeweils höchste verfügbare Strafausmaß eines EU-Staates als Grundlage dienen.
"Halbes Jahr ist Minimum"
Die geplante Speicherpflicht für Internet-Logs und IP-Adressen
von einem halben Jahr sei überdies als das absolute Minimum
anzusehen, so die Musikindustrie.
Der laufende RichtlinienentwurfDie Behinderung der Strafverfolger
Anschließend an die 2001 angenommene Copyright-Richtlinie, die der Musik- und Filmindustrie ohne Gerichtsbeschluss weitgehende Auskunftsrechte bei Internet-Providern einräumt, fordert die IFPI nun vom Parlament Zugriff auf die gespeicherten Log-in-Daten und jeweiligen IP-Adressen.
Nach dem Richtlienentwurf des Rats sollte auch die MAC-Adressen der Benutzer-Hardware ausgelesen und gespeichert werden.
Damit die [oben zitierte] Copyright-Richtlinie auch sinnvoll sei, sei es notwendig, dass die Provider die Daten auch genügend lange speicherten, heißt es in dem Schreiben.
Die vom Parlament verlangte Entschärfung einiger Punkte der Richtlinie würde die Strafverfolger dabei behindern, Musikpiraterie zu verfolgen.
