19.11.2005

DEUTSCHLAND

Grundsatzentscheid zu Datenspeicherpflicht

Das deutsche Bundesverfassungsgericht plant nach Informationen des "Spiegel" offenbar eine Grundsatzentscheidung zum polizeilichen Zugriff auf E-Mails und Handy-Verbindungsdaten.

Im Kern gehe es darum, ob die Suche nach gespeicherten E-Mails oder Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten.

In vielen Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität wären die gespeicherten Daten damit tabu, wie das Magazin weiter berichtet. Bereits im Februar hatte eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Handy-Beschlagnahme in diesem Sinne entschieden. Ermittler übten daraufhin massive Kritik an dem Beschluss.