Grundsatzentscheid zu Datenspeicherpflicht
Das deutsche Bundesverfassungsgericht plant nach Informationen des "Spiegel" offenbar eine Grundsatzentscheidung zum polizeilichen Zugriff auf E-Mails und Handy-Verbindungsdaten.
Im Kern gehe es darum, ob die Suche nach gespeicherten E-Mails oder Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten.
In vielen Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität wären die gespeicherten Daten damit tabu, wie das Magazin weiter berichtet. Bereits im Februar hatte eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Handy-Beschlagnahme in diesem Sinne entschieden. Ermittler übten daraufhin massive Kritik an dem Beschluss.
Justizminister entsetzt
Sollte diese Entscheidung nun vom Zweiten Senat des
Verfassungsgerichts bestätigt und auch auf E-Mail-Inhalte
ausgeweitet werden, wäre das nach Ansicht von Baden-Württembergs
Justizminister Ulrich Goll [FDP] "das praktische Ende der Bekämpfung
von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten".
EU-Fahrplan zur Datenspeicherpflicht
