Kritik an Sicherheitspolizeigesetz-Novelle
Im Mittelpunkt der Novelle stehen präventive Überwachungsmaßnahmen für Großveranstaltungen - in erster Linie auf die Fußball-EM 2008 und damit Hooligans abzielend. Eine kritische Stellungnahme an den geplanten Änderungen kam bereits von der Präsidentschaftskanzlei.
Daten in Bild und Ton speichern
Laut dem Entwurf dürfen nämlich Sicherheitsbehörden an öffentlichen Orten, an denen nationale oder internationale Ereignisse stattfinden und Vertreter ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen zusammentreffen, zum Schutz dieser Menschen personenbezogene Daten Anwesender in Bild und Ton speichern.
"Die Präsidentschaftskanzlei geht davon aus, dass die ... vorgesehenen Maßnahmen nicht innerhalb der Präsidentschaftskanzlei stattfinden sollen", heißt es in der Stellungnahme.
Recht auf Auskunft und Richtigstellung
Bei Aufzeichnung und Speicherung sowie Verwendung
personenbezogener Daten seien der Schutzbereich des Artikels 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention betroffen, außerdem die
Verfassungsbestimmung in Paragraf 1 des Datenschutzgesetzes, nach
der für den Betroffenen ein Recht auf Auskunft und Richtigstellung
besteht.
Regeln für private VideoüberwachungVerfassungsrechtliche Problematik
Die verfassungsrechtliche Problematik werde im Gesetzesentwurf überhaupt nicht erwähnt, bemängelt die Präsidentschaftskanzlei.
Die Richtervereinigung kritisierte in Zusammenhang mit der vorgesehenen Ermächtigung für die Sicherheitsbehörden, notfalls auch auf Bild- und Tonmaterial Privater und im Rahmen der "Vorfeldaufklärung" verdeckt aufzuzeichnen, dass der Zugewinn an Sicherheit bescheiden bleibe, die Möglichkeit der Überwachung jedoch beträchtlich gestärkt werde.
Außerdem zweifelt die Vereinigung an der Effektivität und Unabhängigkeit des im Innenministerium angesiedelten Rechtsschutzbeauftragten, der verdeckte Ermittlungen zwar kontrollieren soll, aber darauf angewiesen sei, dass er von den Sicherheitsbehörden von solchen Ermittlungen informiert wird.
