08.11.2005

DATENSCHUTZ

Regeln für private Videoüberwachung

Der Datenschutzrat hat sich am Dienstag für eine umfassende Regelung der privaten Videoüberwachung ausgesprochen.

Notwendig dafür wäre eine Novelle des Datenschutzgesetzes, das der Rat innerhalb eines Jahres beschlossen sehen will. Das teilten der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer [ÖVP], und sein Stellvertreter Johann Maier [SPÖ] mit.

Wer darf wann wo überwachen

Maier: "Es geht vor allem darum, wann videoüberwacht werden darf, wann ein Rechtsanspruch für Dritte zur Herausgabe des Materials besteht."

Geregelt werden müsse auch, unter welchen Voraussetzungen Private den öffentlichen Raum überwachen dürfen, wobei es in jedem Fall zu einer Interessenabwägung kommen müsse.

Sicherheitspolizeigesetz in der Kritik

Nach Ansicht des Datenschutzrats sollte die private Videoüberwachung nicht im Sicherheitspolizeigesetz geregelt werden.

Der Entwurf zur Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes stieß unterdessen erneut auf heftige Kritik der ARGE Daten. Dieser drehe "weiter an der Überwachungsschraube", so die Datenschützer.

Kern der neuen Befugnisse seien erstens die Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen auf den "nebulosen Bereich 'notwendige Gefahrenerforschung'", so die ARGE.

Zum Zweiten werde die Möglichkeit geschaffen, auf personenbezogene Daten von privaten Personen und Unternehmen ohne Gerichtsbeschluss zuzugreifen.

"Grundrechtswidriger Freibrief"

So könne mit den neuen Befugnissen unter dem Titel der "erweiterten Gefahrenerforschung" privates Videomaterial missbraucht werden, um etwa das Einkaufs-, Kommunikations- oder Freizeitverhalten von Jugendlichen, Arbeitslosen oder ethnischen Minderheiten zu studieren, erklärte die ARGE.

"Der Zugriff auf privates Daten- und Videomaterial würde auch die Beschränkungen der Strafprozessordnung StPO, nach denen Lauschangriffe geführt werden dürfen, völlig aushebeln."

Innenministerium weist Kritk zurück

Das Innenministerium wies die Kritik der ARGE Daten zurück.

"Aus unserer Sicht hat die Bevölkerung ein Grundrecht auf Sicherheit, dafür muss alles getan werden", sagte Johannes Rauch, Sprecher von Innenministerin Liese Prokop [ÖVP]. "Es geht bei diesem Entwurf nur um eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, also um Terrorprävention."

Diese Gefährdung spiele sich im öffentlichen Bereich ab, so Rauch. Für den nicht öffentlichen Bereich gebe es ohnehin das Instrumentarium des Lauschangriffs.

"Wir interessieren uns aber sicher nicht für das Verhalten einzelner Personen", betonte der Prokop-Sprecher.