Richtlinien für VoIP festgelegt
Die österreichische Telekom-Regulierungsbehörde RTR hat erstmals Richtlinien für die Anbieter von Internet-Telefonie [Voice over Internet Protocol, VoIP] erlassen.
Das geschieht im Rahmen einer Initiative der EU-Kommission, die bis Ende des Jahres 2005 erste Richtlinien zum Thema VoIP zu veröffentlichen gedenkt.
In Österreich wird grundsätzlich zwischen VoIP-Anbietern der Klassen A und B unterschieden, also Diensten, die auch den Übergang ins klassische Telefonnetz ermöglichen [A] und "Internet only"-Anbietern, mit deren Software nur von PC zu PC telefoniert werden kann [B].
Wer Internet-Telefonie "Klasse A" in Österreich anbieten will, muss diesen Dienst anmelden und sicherstellen, dass die Qualität des Netzes nicht beeinträchtigt wird.
EU fördert VoIP
Die EU-Kommission will VoIP als kostengünstige Alternative zu
herkömmlichen Telefonnetzbetreibern fördern und pocht auf möglichst
wenig Regulierung.
EU-Kommission fördert Voice over IPTechnologieunabhängiger Notruf
Unternehmen, die ein Angebot vergleichbar mit "klassischen" Telefonanbietern [Klasse A] offerieren, müssen auch Notrufdienste anbieten.
Diese Verpflichtung bestehe laut dem Telekommunikationsgesetz [TKG 2003] bereits jetzt und sei technologieunabhängig, erklärt die RTR den Sachverhalt.
Derzeit werden Notrufe aber noch nicht von allen österreichischen Anbietern unterstützt, die betreffenden Unternehmen seien demnach bereits Gegenstand laufender Verfahren. Außerdem muss das Problem der Lokalisierung eines Opfers noch geklärt werden.
Wie viele Gesprächsminuten derzeit über das Internet abgewickelt werden, lasse sich laut RTR-Chef Georg Serentschy nicht sagen.
Die RTR sieht es als problematisch an, dass sie bei Anbietern im Ausland - wie etwa Skype [Klasse B] - geringe bis keine Sanktionierungsmöglichkeiten hat.
Skype gesetzlich nicht zu fassenWettbewerb bleibt unreguliert
Nicht geregelt wurden "Aspekte der Wettbewerbsregulierung auf Basis der Methodologie von Marktdefinitionen und Marktanalysen, die zu Auflagen für Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht führen können", so Serentschy.
Noch offen ist etwa auch das komplexe Thema "Zusammenschaltungsgebühren" - also die Gebühren, die ein Anbieter einem Mitbewerber zahlen muss, wenn er einen Teil von dessen Infrastruktur verwendet.
Bei den Rufnummern für VoIP sieht die RTR keinen Änderungsbedarf. Für geografische Rufnummern müssen schlicht die spezifischen Nutzungsbedingungen erfüllt sein, nämlich ein konkreter ortsgebundener Netzabschlusspunkt.
Die Rufnummern 0720 und 0780 stehen speziell für "nomadische Dienste" zur Verfügung: also Dienste, die vom Standort des Internet-Zugangs abhängen. Die 0780-Nummern werden via ENUM einer Internet-Adresse zugeordnet.
Hinter einer ENUM-Domain können aber auch Infos zu Fax, E-Mail-Adressen und Websites hinterlegt werden.
ENUM bekommt eine eigene Vorwahl
