Skype gesetzlich nicht zu fassen
"Wir sehen bei Voice over IP legistisch kein Problem", sagte Christian Singer, Leiter der Telekom-Rechtsabteilung im österreichischen Verkehrsministerium, und deshalb bestehe auch kein akuter Regulierungsbedarf.
Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes sei erstens die Lizenpflicht für Telekom-Dienste weggefallen, es bestehe nur eine allgemeine Meldepflicht. Was den Dienst Skype angehe, so treffe nicht einmal das zu, zumal Skype seine Telefoniedienste physisch nicht in Österreich abwickle.
Die Gateways, über die Skype Internet-Telefonate in Fest- und Mobilnetze weiterleitet, stehen in Großbritannien. Zum Zweiten ist dieser Dienst insofern einzigartig, als er über keine eigenen Leitungen verfügt und auch keine zur Verfügung stellt. Was in einem klassischen Netz - dazu gehören auch Breitband-Provider, die eigene VoIP-Dienste anbieten - netzinterne Telefonate sind, wird bei Skype extern und dezentral abgewickelt.
Will heißen: Wenn zwei User mit der Skype-Software über ihre Rechner und das Internet telefonieren, treten sie über ihre jeweiligen Provider so direkt miteinander in Verbindung, wie das zwei Benutzer einer so genannten Tauschbörse tun.
Sehr wohl im Interesse der Regulationsbehörde aber sind Geschäftsbedingungen und Nummernzuteilung von VoIP-Anbietern überhaupt.
Nicht Provider, sondern Router
Skype ist somit nicht als Provider einzustufen, sondern fungiert
auch bei der Weiterleitung von Internet-Telefonaten auf Handys und
Festnetztelefone nur als Makler zwischen den Netzen. Technisch
gesehen vollbringt Skype damit ein Gateway-Service, im Grunde bietet
man nicht mehr als Routing-Dienstleistungen an.
Internet-Telefonie für den HandheldRichtlinien zur Diskussion
Sehr wohl im Interesse der Regulationsbehörde aber sind Geschäftsbedingungen, Nummernzuteilung sowie die Notruf-Möglichkeiten von VoIP-Anbietern überhaupt.
Die Regulierungsbehörde RTR bereitet gerade "Guidelines für Anbieter von VoIP-Diensten" vor, die im Laufe des April zur öffentlichen Konsultation gestellt werden. Das geschieht im Rahmen einer Initiative der EU-Kommission, die bis Ende des Jahres 2005 erste Richtlinien zum Thema VoIP zu veröffentlichen gedenkt.
Die RTR hat ihre Sichtweise zum Thema VoIP-Klassifizierung und -Regulation zuletzt in einer Stellungnahme an die EU dargestellt.
Die VoIP-Stellungnahme der RTRÜberwachung von VoIP
Die Begehrlichkeiten der Strafverfolger in Bezug auf Überwachung von VoIP-Telefonie halten sich momentan sehr in Grenzen, zumal der Datenhunger mancher Behörden technischen und finanziellen Restriktionen unterliege - das ist aus dem Verkehrsministerium noch zu hören.
Die Anbieter von Festnetz- und Mobiltelefonie mussten ihre Netze in den vergangenen Jahren mit teuren Überwachungsschnittstellen [ETSI-Standard ES 201 671] aufrüsten.
Das auf der anderen Seite der Schnittstellen für die Polizei notwendige Equipment ist ebenso nicht gerade billig. Mitsamt den Kosten für Wartung und Software-Upgrades an den Überwachungs-Switches sei man sehr schnell im zweistelligen Millionenbereich angelangt, hieß es.
Das Budget des Justizministeriums musste 2004 für "die steigenden Kosten der Fernmeldeüberwachung im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen" um fünf Mio. Euro aufgestockt werden.
Extra-Millionen für die Überwachung
