Biometrie-Boarding im Einklang mit EU-Recht
Fluggast-Kontrollen der Lufthansa anhand von Fingerabdrücken stehen nach Ansicht der Europäischen Kommission im Einklang mit EU-Recht.
Zwar seien reine Identitätskontrollen an den Grenzen innerhalb des Schengenraums abgeschafft, erklärte Justizkommissar Franco Frattini. Das gelte aber für Behörden und beeinträchtige nicht das Recht von Fluggesellschaften, ihre Passagiere auf diese Weise zu kontrollieren.
In der Praxis würde ein Flugpassagier dann beim Einchecken am Schalter oder Automaten seinen Fingerabdruck eingeben. Beim Boarding könnte so überprüft werden, ob die Person tatsächlich mit der auf dem Flugschein genannten Person identisch ist.
Vielflieger könnten ihren Fingerabdruck auch auf ihrer Kundenkarte aufnehmen lassen. Bei allen anderen würde der Fingerabdruck nach Betreten des Flugzeugs wieder gelöscht. Die Lufthansa hatte im Sommer einen Test mit einem elektronischen Fingerabdruck auf Bordkarten gestartet.
Tests für Boarding via FingerabdruckVerstoß gegen Bürgerrechte
Der deutsche CDU-Abgeordnete Dieter-Lebrecht Koch hatte die Zulässigkeit von Personenkontrollen bei Flügen innerhalb des Schengengebiets bezweifelt. Der Parlamentarier sah darin einen möglichen Verstoß gegen Bürgerrechte.
Frattini erklärte, solche Überprüfungen gebe es auch bei Inlandsflügen. Sie seien zudem wichtig für die Sicherheit. Neben der Kontrolle von Pässen oder Personalausweisen nutzen manche Fluggesellschaften in Pilotprojekten auch neue Technologien zur Identifizierung.
