Erster Schuldspruch für Abfilmen im Kino
Im Kampf gegen Raubkopierer hat die US-Filmindustrie vor Gericht einen weiteren Sieg errungen:
Erstmals wurde in den USA gemäß einem neuen Gesetz ein Mann schuldig gesprochen, der mit seiner Videokamera den Film aufgezeichnet und dann ins Internet gestellt hatte. Pikanterweise handelte es sich dabei keineswegs um einen normalen Besucher, sondern um einen Mitarbeiter des Kinos.
Dem Mann droht wegen Verletzung des Urheberrechtes eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Dollar sowie eine mehrjährige Haftstrafe, wie der Industrieverband Motion Picture Association of America [MPAA] am Dienstag mitteilte.
Das Gesetz, das US-Präsident George W. Bush im April unterzeichnet hat, ahndet das Mitfilmen im Kino mit bis zu drei Jahren Gefängnis.
Bis zu drei Jahre Haft fürs Abfilmen im KinoKinomitarbeiter als Spitzel
Das neue Gesetz verbietet den Einsatz von Aufnahmegeräten in den Kinosälen und die Verbreitung von Raubkopien im Internet.
Kinomitarbeiter in den USA können sich bereits seit letztem Jahr mit der Jagd nach Besuchern, die den gezeigten Film heimlich auf Video mitschneiden, ein Zubrot verdienen.
Laut MPAA entstanden der Filmbranche im vergangenen Jahr durch Raubkopien Schäden in Höhe von 3,5 Milliarden Dollar [2,9 Milliarden Euro].
