Neuer Zündstoff durch OGH-Urteil in Linz
Das berichtete das ORF Landesstudio Salzburg unter Berufung auf den Telekommunikationsrechts-Experten Clemens Thiele: Dem Urteil zufolge bestehe ein "Recht zur Gratisbenutzung" von Telekom-Einrichtungen.
Das "Recht zur Gratisbenutzung" leitet Thiele von einem Präzedenzfall in Linz ab. Dabei habe die Stadt die Telekom Austria auf ausständige Zahlungen von Abgaben für aufgestellte Telefonzellen geklagt. Der Oberste Gerichtshof [OGH] entschied aber, dass das Verlangen von so genannten Gebrauchs- oder Benützungsabgaben für Telekom-Einrichtungen rechtswidrig ist.
Eine solche Abgabe widerspreche nicht nur dem österreichischen Telekommunikationsgesetz in den Fassungen von 1997 und 2003, sondern auch dem geltenden EU-Recht.
Thiele: "Im Gesetz ist zu lesen, dass der Bereitsteller eines Telekommunikationsnetzes berechtigt ist, Leitungsrechte an öffentlichem Gut, wie Straßen, Fußwege, öffentliche Plätze und dem darüber liegenden Luftraum unentgeltlich und ohne gesonderte Bewilligung in Anspruch zu nehmen."
Mehr dazu in oestereich.ORF.atFür eine Handymasten-Steuer war das Land Niederösterreich vorgeprescht. Auch Salzburg prüft den Entwurf eines so genannten Sendeanlagen-Abgabengesetzes.
Vor kurzem hatte der Europäische Gerichtshof [EuGH] in einem Streit über Handymasten-Abgaben in Belgien für eine Steuer entschieden. Das gab auch den österreichischen Steuerbefürwortern Auftrieb.
Das Urteil für Belgien habe aber auf einer völlig anderen Fragestellung beruht, so Thiele. Sollten Niederösterreich und Salzburg weiter an einer Handymasten-Steuer festhalten, halte er es für "unwahrscheinlich", dass diese vor den Höchstgerichten hält.
Eine Handymasten-Steuer nach dem Vorbild Niederösterreichs wird derzeit von den Juristen des Landes Salzburg geprüft. Das Thema soll Mitte Oktober bei den Budgetverhandlungen beraten werden.
EU-Kommission bekräftigt ihre Kritik
