Neuordnung für Verwertungsgesellschaften
Die Medienbehörde KommAustria soll künftig auch die Aufsicht über die österreichischen Verwertungsgesellschaften übernehmen.
Dies sieht der Entwurf für das neue Verwertungsgesellschaftengesetz vor, der am Dienstagabend im Ministerrat auf der Tagesordnung stand. Bisher kontrollierten die Staatskommissäre die Gesellschaften.
Weiters soll ein mit Richtern besetzter "Urheberrechtssenat" im Justizministerium eingerichtet werden. Dieser ist laut Ministerium im Wesentlichen dafür zuständig, Entgelte festzulegen, wenn es keine so genannten Gesamtverträge zwischen Urhebern und Nutzern gibt.
Die 2001 errichtete Medienbehörde ist dem Bundeskanzleramt unterstellt und hat in den vergangenen Jahren sukzessive neue Aufgaben übernommen. Der Digitalisierungsfonds für die Förderung digitaler TV-Technologien ist ebenso in der KommAustria angesiedelt wie der Fernsehfilmförderungsfonds [FFFF].
Digital-TV-Umstieg bis spätestens 2012Zwölf Verwertungsgesellschaften
In Österreich gibt es insgesamt zwölf Verwertungsgesellschaften. Sie sind dafür zuständig, dass die diversen Urheberrechte abgegolten und die Erlöse an die jeweiligen Rechteinhaber "verteilt" werden.
Von der AKM [öffentliche Aufführung von Musik] über die Austro-Mechana [Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung], die LSG [Tonträgerindustrie] über bildende Kunst [VBK], Filmschaffen [VDFS], Literatur [SVG] bis hin zum Schutz der Rechte der Interpreten [ÖSTIG] reicht dabei das Spektrum.
Ihre Verhandlungspartner sind unter anderem elektronische Medien, Konzertveranstalter, aber auch etwa die Gastronomie.
