14.09.2005

COPYRIGHT

Neuordnung für Verwertungsgesellschaften

Die Medienbehörde KommAustria soll künftig auch die Aufsicht über die österreichischen Verwertungsgesellschaften übernehmen.

Dies sieht der Entwurf für das neue Verwertungsgesellschaftengesetz vor, der am Dienstagabend im Ministerrat auf der Tagesordnung stand. Bisher kontrollierten die Staatskommissäre die Gesellschaften.

Weiters soll ein mit Richtern besetzter "Urheberrechtssenat" im Justizministerium eingerichtet werden. Dieser ist laut Ministerium im Wesentlichen dafür zuständig, Entgelte festzulegen, wenn es keine so genannten Gesamtverträge zwischen Urhebern und Nutzern gibt.

Zwölf Verwertungsgesellschaften

In Österreich gibt es insgesamt zwölf Verwertungsgesellschaften. Sie sind dafür zuständig, dass die diversen Urheberrechte abgegolten und die Erlöse an die jeweiligen Rechteinhaber "verteilt" werden.

Von der AKM [öffentliche Aufführung von Musik] über die Austro-Mechana [Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung], die LSG [Tonträgerindustrie] über bildende Kunst [VBK], Filmschaffen [VDFS], Literatur [SVG] bis hin zum Schutz der Rechte der Interpreten [ÖSTIG] reicht dabei das Spektrum.

Ihre Verhandlungspartner sind unter anderem elektronische Medien, Konzertveranstalter, aber auch etwa die Gastronomie.