09.09.2005

KEINE UPDATES

Japans Wahlkampf ist "offline"

Ein 55 Jahre altes Gesetz, das die Zahl der Wahlkampf-Poster, Flugzettel und Briefwurfsendungen regulieren soll, wurde derart interpretiert, dass nun auch Websites, E-Mails und anderes Material aus dem Netz als Wahlmaterial gezählt werden.

Bei Zuwiderhandeln drohen bis zu 500.000 Yen Strafe [rund 3.650 Euro] oder der Verlust von Stimmen und zwei Jahre Gefängnis.

Entsprechend unaktuell sind die Websites der politischen Parteien, die laut der australischen Zeitung "The Age" seit dem 30. August nicht mehr upgedatet wurden - dem offiziellen Start des Wahlkampfs in Japan.

Aber auch die Mailing-Lists und Weblogs der Kandidaten halten sich an die für das technikbegeisterte Japan ungewöhnliche Regelung.

Erreichen aller Zielgruppen

Damit ist der japanische Wahlkampf im Netz faktisch nicht existent, obwohl ausreichendes Interesse an Infos aus dem Netz besteht.

So verzeichnete die Blog-Suchmaschine Technorati einen 20-prozentigen Anstieg, seitdem die Wahl ausgerufen wurde.

Das sei keine Überraschung, vielmehr ein Zeichen der Zeit, meint Yukawai Tsuruaki von Jiji Press und selber Blogger. Blogger würden gerne diskutieren und Wahlen seien ein großartiges Thema.

Die Frage sei nicht, wie viele Menschen das Netz erreichen könne oder wie groß es sei. Es zähle, wie viele Menschen damit erreicht werden, die die Massenmedien nicht bedienen könnten, so Tsuruaki.