05.09.2005

DATENSCHUTZ

Warnung vor Bildungsevidenz

Die ARGE Daten warnt zu Schulbeginn vor der Bekanntgabe von Daten für die vom Bildungsministerium durchgeführte Bildungsdokumentation. Eltern raten die Datenschützer, die Mitwirkung zu verweigern und keine Daten, insbesondere nicht die Sozialversicherungsnummer, bekannt zu geben.

Derzeit ist laut ARGE Daten Verfahren dazu beim Verfassungsgerichtshof und der EU-Kommission anhängig.

Neben den Stammdaten wie Geburtsdatum, Wohnort, Muttersprache, wird auch der sonderpädagogische Förderbedarf, Stand der aktuellen Ausbildung, Schulstufe, Semester- oder Klassenbezeichnung, Unterrichtsorganisation, Besuch von bilingualem Unterricht, Nutzung schulischer Nachmittagsangebote, Teilnahme an Ethik- oder Religionsunterricht und Schulerfolg gefragt. Diese Daten werden dann 60 Jahre lang gespeichert

Wer aller Zúgriff auf die Daten hat

Zugriff auf die statistischen Daten haben derzeit unter anderem die Beamten des Bildungsministeriums, die Statistik Austria, die Schulerhalter, aber auch Gerichte und Sozialversicherungsanstalten.

Die ARGE Daten fürchtet aber, dass mit einfacher parlamentarischer Mehrheit in Zukunft auch Steuerbehörden, Polizei oder Unternehmen Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten erhalten könnten. Im Bildungsministerium weist man dies auf zurück: Dies würde gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen, eine einfache Mehrheit daher nicht ausreichen.