Industrie beklagt Urheberrechtsnovelle

"schwammig"
13.04.2008

Das vom deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ist der Musikindustrie zu wenig konkret.

Die deutsche Musikindustrie hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Urheberrecht kritisiert und befürchtet nun Verschlechterungen im Vergleich zur derzeitigen Praxis, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie in einem Gespräch mit der dpa.

Denn entscheidende Passagen seien schwammig formuliert: "Das Gesetz wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet."

Musikindustrie will auch Private "abschrecken"

Das Gesetz ermöglicht Inhabern von Urheberrechten - zum Beispiel Musikverlagen - direkt beim Internet-Provider die Identität von Urheberrechtsverletzern zu erfragen. Allerdings muss der Rechtsbruch ein "gewerbliches Ausmaß" erreichen.

Diese Einschränkung lehnt der Musikverband ab, da er auch Privatleute abschrecken will. Aus Sicht der Industrie bestehe somit "kein eindeutiger zivilrechtlicher Anspruch" auf die Herausgabe der Daten: "Das Gesetz droht ins Leere zu laufen."

Schwerpunkt der Gesetzesänderungen, die eine EU-Richtlinie umsetzen, ist der Schutz geistigen Eigentums.

Gerichtskosten zu teuer

Die Herausgabe der Daten ist an einen richterlichen Vorbehalt geknüpft. Das bedeute für die Musikindustrie zusätzliche Kosten, da man einen Gerichtskostenvorschuss leisten müsse, monierte Michalk.

Angesichts mehrerer Zehntausender Klagen pro Jahr komme eine beträchtliche Summe zusammen. "Das Gesetz könnte dazu führen, dass Geschädigte auf den Kosten der Rechtsverfolgung sitzenbleiben" - etwa, wenn man den Täter nicht erwische und ihm daher die Gerichtskosten nicht in Rechnung stellen könne.

Deckelung "nicht nachvollziehbar"

Zudem lehnt die Musikindustrie eine Deckelung von Abmahngebühren auf 100 Euro ab: "Das ist nicht nachvollziehbar." Zwar würden Abmahnungen derzeit manchmal missbräuchlich eingesetzt. Michalk sieht jedoch im Fall der Musikindustrie ein berechtigtes Interesse, das sich durch die Begrenzung der Gebühren möglicherweise nicht mehr durchsetzen lasse.

(dpa)